Arbeitsvertrag mit einem Steuerberater

 

 

Zwischen der Steuerberatungsgesellschaft . . . . .

 

(Arbeitgeber genannt)

 

und

 

Herrn/Frau . . . . .

 

(Arbeitnehmer genannt)

 

wird ein Arbeitsvertrag (§ 58 StBerG) geschlossen.

 

§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

 

I. Der Arbeitnehmer tritt mit Wirkung vom . . . . . als Steuerberater in die Dienste des Arbeitgebers.

 

II. Die Probezeit beträgt sechs Monate. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

 

§ 2 Aufgabenbereich

 

Die Tätigkeit des Arbeitnehmers umfasst die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von Mandanten des Arbeitgebers.

 

§ 3 Arbeitszeit

 

I. Die Arbeitszeit beträgt wöchentlich . . . . . Stunden. Die Arbeitszeit wird festgelegt von . . . . . bis . . . . .

 

II. Über- und Mehrarbeitsstunden sind bis zu . . . . . Stunden durch das Monatsgehalt abgegolten.

 

§ 4 Arbeitsvergütung

 

Der Arbeitnehmer erhält für seine Tätigkeit bis zum Ablauf der Probezeit eine Vergütung von . . . . . €. Danach erhält er eine Vergütung in Höhe von . . . . . €.

 

§ 5 Sonderzuwendungen

 

Der Arbeitnehmer erhält jährlich eine Sonderzuwendung in Höhe eines Monatsgehaltes. ausgezahlt.

 

§ 6 Aufwendungen

 

Soweit dem Arbeitnehmer infolge von Dienstreisen Spesenaufwendungen entstehen, werden diese nach den steuerlichen Sätzen erstattet.

 

§ 7 Urlaub

 

(...)

 

§ 8 Krankheit und Krankheitsnachweisung

 

(...)

 

§ 9 Verschwiegenheitspflicht

 

(...)

 

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, über alle persönlichen und geschäftlichen Beziehungen, Einrichtungen und Gepflogenheiten des Arbeitgebers und seiner Mandanten während und nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren.

 

§ 10 Nebentätigkeit

I. Dem Arbeitnehmer ist eine Nebentätigkeit nicht erlaubt. Ihm ist insbesondere untersagt, die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von Mandanten zu übernehmen.

 

II. Vertragsstrafe bei Verstoß

 

III. Dem Arbeitnehmer wird jedoch gestattet, 

[ENDE DER VORSCHAU]




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