Arbeitsvertrag mit einem Rechtsassessor

 

Zwischen

 

1. Rechtsanwalt …,

 

2. Rechtsanwalt…,

 

– im Folgenden „Sozietät“ genannt –

 

und

 

Herrn/Frau Assessor/in …,

 

– im Folgenden „Angestellte/r“ genannt –

 

wird nachfolgender Arbeitsvertrag geschlossen:

 

§ 1 Anstellungsbeginn

 

Der/Die Angestellte wird am 1. Februar 2006 als juristischer Mitarbeiter eingestellt.

 

§ 2 Aufgabenbereich

 

(a) In erster Linie werden dem/der Angestellten von der Sozietät Mandate vorwiegend aus dem Zivilrecht zugewiesen, die er/sie vollumfänglich zu bearbeiten hat. Zur Unterzeichnung von Schriftsätzen ist er/sie jedoch erst nach seiner/ihrer Zulassung berechtigt. Auf Weisung hat der/die Angestellte im Einzelfall auch in

anderen Angelegenheiten Schriftsätze zu formulieren, Gutachten zu verfassen, Mandantengespräche zu führen und Gerichtstermine wahrzunehmen.

 

(b) Die Übernahme neuer Mandate für die Sozietät durch den/die Angestellte/n ist möglich, bedarf aber ihrer Zustimmung.

 

(c) Der/Die Angestellte hat an der wöchentlichen Kanzleibesprechung teilzunehmen. Bei wichtigen Sachentscheidungen und in Zweifelsfällen oder auf Verlangen ist über den Stand der von ihm/ihr bearbeiteten Angelegenheiten zu berichten. In Eilfällen ist die Rücksprache mit mindestens einem der Sozietätsmitglieder erforderlich.

 

§ 3 Arbeitszeit

 

(a) Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Der/Die Angestellte muss die Bürostunden (derzeit: montags bis freitags 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr) einhalten.

 

(b) Der/Die Angestellte ist auf Anordnung zur Leistung von Überstunden verpflichtet. Sie sind durch Gewährung von Freizeit in entsprechendem Umfang auszugleichen, wenn nicht berechtigte betriebliche Interessen entgegenstehen. In diesem Fall werden die Überstunden gesondert vergütet.

 

(c) Auf Verlangen wird dem/der Angestellten unter Fortzahlung der Vergütung angemessene Zeit zu seiner Fortbildung eingeräumt.

 

§ 4 Vergütung

 

(a) Der/Die Angestellte erhält ein monatliches Bruttogehalt von 3.000 €, das nach Ablauf der Probezeit 

[ENDE DER VORSCHAU]




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