Arbeitsverträge
Anstellungsvertrag
zwischen
- nachfolgend Arbeitgeber genannt -
und
- nachfolgend Arbeitnehmer genannt -
§ 1 Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
(1) Der Arbeitnehmer wird ab dem eingestellt.
oder
(1) Der Arbeitnehmer wird für die Zeit vom bis ohne Sachgrund eingestellt. Der Arbeitnehmer erklärt, vorher nicht schon einmal in einem Beschäftigungsverhältnis zum Arbeitgeber gestanden zu haben.
oder
(1) Der Arbeitnehmer wird für die Zeit vom bis als Schwangerschaftsvertretung für eingestellt.
(2) Das Arbeitsverhältnis ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
oder
(2) Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Frist, ohne dass es einer vorhergehenden Kündigung bedarf.
oder
(2) Der Arbeitnehmer wird zur Vertretung des erkrankten Mitarbeiters eingestellt. Das Arbeitsverhältnis wird daher bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des längstens bis befristet.
(3) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das gesetzliche Rentenalter erreicht oder eine Altersrente bzw. eine Rente wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält.
§ 2 Tätigkeit und Tätigkeitsort
(1) Der Arbeitnehmer wird als Sekretär/in in eingestellt. Der Arbeitnehmer wird insbesondere mit folgenden Arbeiten betraut:
• Schriftwechsel nach Diktat,
• Empfang und Bewirtung von Kunden,
• .
(2) Der Arbeitgeber hat das Recht, dem Arbeitnehmer unter Fortzahlung der bisherigen Bezüge eine andere zumutbare Tätigkeit im Unternehmen zuzuweisen, die den Vorkenntnissen des Arbeitnehmers entspricht.
(3) Der Arbeitgeber ist auch berechtigt, den Arbeitsort zu verändern, sofern dringende betriebliche Gründe dies erforderlich machen.
§ 3 Arbeitszeit
(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt Stunden.
(2) Beginn und Ende der täglichen
[ENDE DER VORSCHAU]
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