ordentliches Einzeltestament
Vor dem unterzeichneten Notar ___________
erschien am ________
Herr / Frau ___________ (Name, Adresse, Geburtsdatum, ausgewiesen durch)
Der Erschienene legte folgendes Testament vor und bat um die Beurkundung desselben.
§ 1 Erbeinsetzung
Hiermit setze ich meinen Sohn / meine Tochter ________, geboren am _________, zur Zeit wohnhaft in ______ zu meinem alleinigen und unbeschränkten Erben ein.
oder
Ich setze meinen Sohn________, geboren am _________, zur Zeit wohnhaft in ______ und meine Tochter________, geboren am _________, zur Zeit wohnhaft in ______ untereinander je zum halben Teil auf einen gemeinschaftlichen Erbteil von zwei Dritteln ein. Erbe des restlichen Drittels ist mein Sohn aus erster Ehe________, geboren am _________, zur Zeit wohnhaft in ______.
§ 2 Ersatzerben
Als Ersatzerben bestimme ich jeweils die Abkömmlinge der Erben, einschließlich adoptierter Abkömmlinge, mit Ausnahme von ___________.
oder
Als Ersatzerben für ___________ bestimme ich ________, geboren am _________, zur Zeit wohnhaft in ______ .
oder
Ersatzerben werden nicht bestimmt. An ihre Stelle tritt die Anwachsung der Erbteile.
§ 3 Vermächtnis von Geldsummen und Rechten
(1) _______, geboren am _________, zur Zeit wohnhaft in ______ vermache ich eine Geldsumme in Höhe von EUR ______ .
(2) _______, geboren am _________, zur Zeit wohnhaft in ______ vermache ich die zur Zeit noch nicht bestimmbare Forderung aus dem Rechtsgeschäft __________ .
(3) Dieses Vermächtnis steht _______ nur persönlich zu, es sollen keine Ersatzvermächtnisnehmer eingesetzt werden.
(4) _______, geboren am _________, zur Zeit wohnhaft in ______ räume ich ein lebenslanges und unentgeltliches Wohnrecht in dem Haus _______ ein. Dies Recht ist nach dem Erbfall im Grundbuch einzutragen. Die Überlassung dieses Rechts an einen Dritten ist ausgeschlossen.
§ 4 Vermächtnis von Gegenständen
(1) _______, geboren am _________, zur Zeit wohnhaft in ______ erhält folgende Gegenstände: ¬_________________ .
oder
(1) Meinen Erben ________ belaste ich mit folgenden Vermächtnissen, jedoch mit der Maßgabe, dass diese Vermächtnisse erst mit dem Tod meines Erben den Vermächtnisnehmern anfallen und erst drei Monate nach seinem Tod fällig sind: ______________ .
(2) Soweit im vorstehenden Testament über Gegenstände verfügt ist, die nur teilweise oder gar nicht zum Nachlass gehören, so ist ein Verschaffungsvermächtnis
[ENDE DER VORSCHAU]
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