Vereinbarung Haushaltsregelung

UR-Nr.           /2000

 

Verhandelt

Zu Frankfurt am Main am ___________

Vor der unterzeichnenden Notarin

______________

mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main

erschienen heute

Frau _________, ledig, geb. ________, Studentin, wohnhaft in ____________, nachfolgend Ehefrau genannt,

und

Herr _________, ledig, geb. ________, Kaufmann, wohnhaft in ___________, nachfolgend Ehemann genannt.

Frau ________ weist sich durch Personalausweis aus, Herr _____ ist von Person bekannt.

Auf Befragen durch die amtierende Notarin wurde festgestellt, dass eine Vorbefassung im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 7 BeurkG nicht vorliegt.

Die Erschienenen erklärten:

 

Wir sind seit dem ____________ miteinander verheiratet und leben voneinander getrennt. (Zwischen ihnen ist ein Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht ______________, Ge¬schäfts-Nr. ______________ F____________/____________ anhängig.) Bereits jetzt treffen sie folgende abschließende und endgültige Hausratsregelung:

1. Der gemeinsame eheliche Hausrat wird in der Weise verteilt, dass die Ehefrau folgende Gegenstände, die sie bereits in ihrem Besitz hat, zu Alleineigentum erhält:

a) ____________,

b) ____________,

c) ____________.

Darüber hinaus erhält sie folgende im Besitz des Ehemannes be¬findlichen Gegenstände ebenfalls zu Al-leineigentum:

a) ____________,

b) ____________,

c) ____________.

Der Ehemann verpflichtet sich, die vorstehend genannten Gegenstände bis spätestens zum ____________ an die Ehefrau herauszugeben.

2. Der gesamte übrige gemeinsame Hausrat geht in das Alleinei¬gentum des Ehemannes über. Die Ehefrau verpflichtet sich inso¬weit, folgende Gegen¬stände, die sich noch in ihrem Besitz befinden, bis spätestens zum ____________ an den Ehemann her¬auszugeben:

a) ____________,

b) ____________,

c) 

[ENDE DER VORSCHAU]




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