Vereinbarung zum Trennungsunterhalt
UR-Nr. /2000
Verhandelt
Zu Frankfurt am Main am ___________
Vor der unterzeichnenden Notarin
______________
mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main
erschienen heute
Frau _________, ledig, geb. ________, Studentin, wohnhaft in ____________, nachfolgend Ehefrau genannt,
und
Herr _________, ledig, geb. ________, Kaufmann, wohnhaft in ___________, nachfolgend Ehemann genannt.
Frau ________ weist sich durch Personalausweis aus, Herr _____ ist von Person bekannt.
Auf Befragen durch die amtierende Notarin wurde festgestellt, dass eine Vorbefassung im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 7 BeurkG nicht vorliegt.
Die Erschienenen erklärten:
Wir sind seit dem ____________ miteinander verheiratet und leben seit dem ____________ voneinander getrennt.
1. Der Ehemann verpflichtet sich, an seine Ehefrau, beginnend mit dem ____________, einen monatlichen, im Voraus bis zum dritten Werktag eines Monats zu entrichtenden Unterhaltsbetrag in Höhe von € __________ zu zahlen.
2. Grundlage für die Unterhaltsbemessung ist dabei ein monatliches durchschnittliches Nettoeinkommen des Ehemannes von € ____________, das um folgende berufs- und ehebedingten Auf¬wendungen berei-nigt wurde:
a) Berufsbedingte Fahrtkosten € ____________
b) Darlehensrückzahlung (__________ Bank) € ____________
c) ____________ € ____________
Maßgeblich ist somit ein durchschnittliches bereinigtes Nettoein¬kommen in Höhe von € ____________.
Hiervon abgesetzt wurden die Unterhaltszahlungen für das am _____________ geborene gemeinsa-me Kind in Höhe von monat¬lich € ____________.
Auf Seiten der Ehefrau wurde ein durchschnittliches monatli¬ches Nettoeinkommen von € ____________ zugrundegelegt, das seinerseits um folgende berufs- und ehebedingten Aufwen¬dungen
[ENDE DER VORSCHAU]
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