Berliner Testament II

Vor dem unterzeichnenden Notar

erschien am

1) Frau

(Name, Adresse, Geburtsdatum, ausgewiesen durch),

verheiratet mit

2) Herrn

(Name, wohnhaft ebenda, Geburtsdatum, ausgewiesen durch).

Die Erschienenen legten folgendes

 

Berliner Testament

 

vor und baten um die Beurkundung desselben.

 

§ 1 Erbeinsetzung

Hiermit setzen wir uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Der jeweils Längstlebende von uns bestimmt unsere nachfolgend genannten gemeinsamen Abkömmlinge zu seinen alleinigen Erben zu je ½ Anteil:

1.) geboren am, wohnhaft in

2.) geboren am, wohnhaft in

oder

Hiermit setzen wir uns gegenseitig als alleinige Vorerben ein. Nacherben sind unsere nachfolgend genannten gemeinschaftlichen Abkömmlinge:

1.) geboren am, wohnhaft in

2.) geboren am, wohnhaft in .

 

§ 2 Wiederverheiratungsklausel

Im Fall der Wiederververheiratung des überlebenden Ehegatten hat dieser den gesamten Nachlass des Erstverstorbenen vorzeitig an die folgenden Schlusserben

1.)Herrn/ Frau .geboren am wohnhaft in

2.) Herrn/Frau geboren am wohnhaft in

herauszugeben.

Bei der Bewertung des Nachlasses sind die Hochzeitsgeschenke und die Haushaltseinrichtung ausgenommen.

oder

Bei der Wiederverehelichung des überlebenden Ehegatten entfällt seine Stellung als Vorerbe, und es tritt die Nacherbenfolge ein. Bei der Bewertung des Nachlasses sind die Hochzeitsgeschenke und die Haushaltseinrichtung ausgenommen.

 

§ 3 Ersatzerben

(1) Der überlebende Ehegatte, der seine Erbschaft aus diesem Testament ausschlägt, wird von der gesetzlichen Erbfolge ausgenommen.

(2) Ersatzerben sollen die Abkömmlinge des wegfallenden Ehegatten sein.

oder

(2) Ersatzerben wollen wir keine bestimmen. An ihre Stelle tritt die Anwachsung der Erbteile.

 

§ 4 Vermächtnis von Gegenständen

(1) , geboren am , zurzeit wohnhaft in erhält folgende Gegenstände:

(genaue Bezeichnung mit Identifizierungsmerkmalen).

oder

(1) Meinen Erben belaste ich mit folgenden Vermächtnissen, jedoch mit der Maßgabe, dass diese 

[ENDE DER VORSCHAU]




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