Verwertungsauftrag an Auktionator

Verwertungssauftrag

zwischen

..., Auktionator,

- Verwerter -

und ...

- Auftraggeber -

 

1. Der Auftraggeber beauftragt den Verwerter, das nachfolgend bezeichnete Objekt zu verwerten:

________________________________________________________________________________________

2. Das vom Auftraggeber an den Verwerter zu zahlende Entgelt beträgt 15% des Verkehrswerts. Der Auftraggeber beteiligt sich an den Kosten und baren Auslagen der Verwertung sowie für eine Schätzung und Begutachtung und das Erstellen der Wertschätzung in Höhe von € 4.000,00, diese werden bei Auftragserteilung fällig.

3. Zieht der Auftraggeber aus welchen Gründen auch immer den Verwertungsauftrag ganz oder teilweise zurück, erhält der Verwerter 15% des Verkehrswerts, mindestens jedoch € 5.000,00. Des weiteren die bis dahin dem Verwerter insoweit entstandenen Kosten zuzüglich etwa vereinbarter Sonderprovisionen. Eine Rücknahme des Auftrags nach Veröffentlichung bzw. Versendung der Kataloge ist ausgeschlossen.

Im Falle einer Teilrücknahme durch den Auftraggeber kann der Verwerter vom Vertrag zurücktreten. Auch in diesem Falle bestimmt sich die Pflicht des Auftraggebers zur Leistung von Entschädigung sowie Kosten- und Auslagenersatz nach den obigen Bestimmungen.

4. Der Verwertungsauftrag ist auf sechs Monate befristet.

5. Dem Verwerter ist der Zuschlag bis auf limitierte Nummern freigestellt. Kann der Zuschlag nicht erteilt werden, weil die Gebote unzureichend sind, so hat der Auftraggeber für die Rückgabe 10% des Limitpreises an den Verwerter zu zahlen. Die Zahlung ist am Verwertungstag fällig. Für folgende Gegenstände wird ein Limit vereinbart: __________________________________.

Die Limitpreise verstehen sich zusätzlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Verwerter ist bevollmächtigt, den Zuschlag im Namen des Auftraggebers vorzubehalten.

6. Soweit sich Gold- und Silbersachen unter den zu versteigernden Gegenständen befinden, ist der Gold- und Silberwert nicht durch einen Gutachter 

[ENDE DER VORSCHAU]




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