Provisionsvertrag Unternehmensverkauf
Anmerkung: Nachfolgender Vertrag wird zwischen dem Auftragnehmer (Vermittler) und dem Unternehmensinhaber (Auftraggeber) zwecks Vermittlung eines geeigneten Käufers für ein Unternehmen geschlossen. Bei erfolgreicher Vermittlung erhält der Auftragnehmer eine Provision.
Vermittlungsvertrag Unternehmensverkauf
Zwischen
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Auftraggeber
und
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Auftragnehmer
bezüglich
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Unternehmen / Vermittlungsobjekt
§ 1 Aufragsgegenstand
Anlässlich der Suche nach einem Unternehmenskäufer beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer exklusiv, die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nachzuweisen oder einen abschlusswilligen Vertragspartner zu vermitteln.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Recherche sowie der Erfassung, Prüfung und Selektion abschlusswilliger Vertragspartner.
§ 2 Vertragsdauer, Kündigung
Der Vertrag wird für die Dauer von 3 Jahren geschlossen und verlängert sich jeweils um 1 weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht mit Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird
§ 3 Provision
Schließt der Auftraggeber mit einer durch den Auftragnehmer vermittelten oder nachgewiesenen natürlichen oder juristischen Person (nachstehend Erwerber genannt) einen Vertrag, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer ein Erfolgshonorar (nachstehend Honorar genannt) zu zahlen. Dieses Honorar errechnet sich aus dem Gesamtbetrag des Transaktionsvolumens gemäß nachstehender Staffel:
9% netto Auf den Betrag bis 1.5 Mio. € zuzüglich
7% netto für den Teilbetrag zwischen 1.5 Mio € und 3.0 Mio € zuzüglich
6% netto für den Teilbetrag zwischen 3.0 Mio € und 6.0 Mio. € zuzüglich
5% netto für den Teilbetrag über 6.0 Mio €
Das Honorar beträgt mindestens 9.600 € netto (Mindesthonorar).
Das Honorar ist bei Vertragsabschluss zwischen Auftraggeber und Erwerber fällig und zahlbar.
[ENDE DER VORSCHAU]
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