Provisionsvereinbarung - Auftragsvermittlung

zwischen

Name

Anschrift

im folgenden "X" genannt –

und

MUSTER GmbH

Musterstr. 16

88250 Musterstadt

- nachfolgend „MUSTER“ genannt -

§ 1. Vertragsinhalt

X vermittelt MUSTER bzw. dessen Mitarbeiter oder Subunternehmer

– gegebenenfalls mittels eines weiteren Vermittlers - den Kontakt zu anderen Unternehmen, die Aufträge zu vergeben haben bzw. Aufträge von MUSTER ausführen sollen. Für diese Tätigkeit erhält X eine Provision.

§ 2. Vorgehensweise 


X überlässt MUSTER eine Beschreibung der zu vergebenden Aufträge bzw. eine anonymisierte Präsentation der Unternehmen, die Aufträge ausführen sollen. Nur wenn MUSTER danach die kompletten Daten anfordert, entsteht bei Zustandekommen eines Projektes ein Provisionsanspruch.

Die Projektverträge werden dann durch Vermittlung von X direkt zwischen der MUSTER und den von X benannten Unternehmen geschlossen.

Für jedes zustande gekommene Projekt wird dann eine ergänzende Vereinbarung - im weiteren Projektdatenblatt genannt - zwischen X und der MUSTER getroffen, in der der Inhalt des jeweiligen Projektes ( Inhalt des Auftrages, Umsatzvolumen, beteiligte Unternehmen, Provisionshöhe, Vertragsabschlussvergütung, usw.) konkretisiert wird.

§ 3. Provisionsvereinbarung

Der Provisionsanspruch von X tritt in Kraft, nachdem auf Anfrage der MUSTER der Kontakt zum Unternehmen hergestellt wird.

Kommt es nicht direkt zu einem Projektvertrag, bleibt ein Provisionsanspruch von X so lange bestehen, bis der erste Projektvertrag zustande kommt.

Bei Vermittlung an Großunternehmen entsteht der Provisionsanspruch nur für Projekte innerhalb der jeweils vermittelten Abteilung.

§ 4. Inhalt und Höhe des Provisionsanspruchs

Die Provision besteht für jedes einzelne von X vermittelte Projekt aus einer Vertragsabschlussvergütung und einer prozentualen Umsatzbeteiligung, deren Zahlung auf die Laufzeit des Projektes verteilt wird.

Die Vertragsabschlussvergütung entsteht für jedes einzelne vermittelte Projekt neu und wird mit 

[ENDE DER VORSCHAU]




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