Vermittlungsvertrag über Lieferanten
Zwischen der Firma
- nachfolgend Vermittler genannt -
und der Firma
- nachfolgend Kunde genannt –
wird folgender Vertrag geschlossen:
Inhalt und Umfang des Vertrages
Der Vermittler verfügt über verzweigte Kontakte und Beziehungen zu bestehenden Lieferanten.
Der Vermittler wird dem Kunden den geschäftlichen Kontakt sowie Vertragsabschlüsse mit diesen Lieferanten ermöglichen.
§ 1 – Auftrag
Der Vermittler verpflichtet sich, dem Kunden alle notwendigen Information seines Lieferanten zur Verfügung zu stellen, sodass der Kunde passend informiert ist, um die Produkte und Leistungen seines
Lieferanten zu vermitteln.
§ 2 – Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich alle Vereinbarungen sowie Vertragsvereinbarungen, zwischen dem Kunden und dem Lieferanten des Vermittlers, dem Vermittler unverzüglich mitzuteilen.
Der Kunde verpflichtet sich erfolgreiche Vertragsabschüsse zwischen dem Kunden und dem Lieferanten des Vermittlers, dem Vermittler unverzüglich mitzuteilen.
§ 3 – Provision
Der Kunde hat nach erfolgreichem Abschluss eines Vertrages, zwischen dem Kunden und dem Lieferanten des Vermittlers, eine Provision in Höhe von 10% des Verkaufspreises eines Produktes des Lieferanten zu zahlen.
Die Provision wird von dem Kunden auf das Bankkonto des Vermittler überwiesen, spätestens 8 Tage nach Zahlungseingang durch den Endkunden ( Endverbraucher ).
§ 4 - Verbot der Weitergabe von Daten
Der Kunde hat folgende Daten vertraulich zu behandeln:
- Auftragskonditionen, die hier festgeschrieben werden
- Daten des Vermittlers
- Daten der Lieferanten des Vermittlers
Gibt der Kunde vertrauliche Daten an Dritte weiter, so verstößt er gegen seine Vertragspflichten und macht sich pauschal schadensersatzpflichtig in Höhe 10.000 Euro.
Wenn es aufgrund der Weitergabe von Daten zu einem Vertragsabschluss und somit zu Lieferungen zwischen dem Kunden oder
[ENDE DER VORSCHAU]
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