Untermaklervertrag mit freiem Mitarbeiter

zwischen

 

_______

- Fa. xy GmbH -

 

und

 

_______

- nachfolgend Makler -

 

 

wird folgende Vereinbarung getroffen:

 

 

§ 1 Grundsatz

1) Die Fa. xy Gmbh überträgt dem Makler im Rahmen dieser Vereinbarung das Recht, Makleraufträge auszuführen, die der Fa. xy GmbH seitens Kunden erteilt worden sind. Der Makler hat persönlich und auf eigene Rechnung für die Erfüllung des gegenständlichen Vertrages bzw. zur Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit erforderlichen wesentlichen Betriebs- und Hilfsmittel zu sorgen. Er ist nicht an die Verwendung bestimmter Arbeitsmittel der Fa. xy Gmbh gebunden und hat mit der Ausnahme der ausdrücklich vereinbarten Aufwandersätze sämtliche Spesen und Ausgaben im Rahmen der Erfüllung des Vertrages selbst zu tragen.

(2) Der Makler tritt nicht in vertragliche Beziehungen zum Auftraggeber der Fa xy GmbH oder zu den Interessenten. Die Fa. xy GmbH bleibt in allen Entscheidungen frei, die ihren Maklerauftrag betreffen.

 

§ 2 Vergütung

(1) Der Makler erhält als Tätigkeitsentgelt für von ihm ausgeführte bzw. vermittelte Geschäfte, aus welchen der Firma xy GmbH während des Vertragsverhältnisses mit dem Makler eine Maklerprovision erwächst, eine Provision aufgrund nachfolgender Regelung.

(2) Provision aus Immobilienvermittlungsgeschäften:

48%- Anteil aus der vereinbarten und bezahlten Provision von Käufer und Verkäufer zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die Provision errechnet sich aus dem notarisierten Kaufpreis.

(3) Rücktritt aus Reservierungsvertrag bzw. Rücktritt aus Alleinvertrag/ Unkostenpauschale:

48%- Anteil aus der vereinbarten und bezahlten Gebühr zzgl. der gesetzlichen MwSt..

(4) Provision aus Vermietung:

48%- Anteil aus der vereinbarten und bezahlten Provision von Mieter und Vermieter zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die Provision errechnet sich aus der Kaltmiete.

(5) Provisionsvereinbarung bei Bauträgerobjekten der Fa. xy GmbH

Provision von Käuferseite: Hierzu erhält der Mitarbeiter seinen 48%- Anteil, berechnet aus 

[ENDE DER VORSCHAU]




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