Vertrag über die Vermittlung einer Finanzierung in Form von Eigenkapital

Finanzvermittlungsvertrag

 

Zwischen

 

...

- nachfolgend bezeichnet als der Berater -

 

und

 

...

- nachfolgend bezeichnet als Auftraggeber -

 

kommt folgende Vereinbarung zustande:

§ 1 Gegenstand des Vertrages

(1) Der Auftraggeber beauftragt hiermit den Berater mit der Vermittlung von Eigenkapital mit folgenden Maßgaben:

(2) Neben der Vermittlungsleistung übernimmt es der Berater, ohne dass dies neben der Vermittlungsprovision gesondert zu vergüten wäre, den Auftraggeber bei der Beschaffung o.g. Finanzmittel zu unterstützen.

§ 2 Auftrag

Der Auftrag beinhaltet kein Alleinvermittlungsrecht. Der Auftraggeber bleibt frei in seiner Entscheidung über den Vertragsabschluss mit einem durch den Berater vermittelten Finanzierer.

§ 3 Pflichten des Beraters

(1) Der Berater wird den Auftrag mit besonderer Intensität und Sorgfalt bearbeiten. Der Berater versichert, dass er in der Lage ist, die erforderlichen Leistungen zu erbringen. Der Berater selbst und die ihm zur Verfügung stehenden Spezialisten verfügen über entsprechende Erfahrungen aus vergleichbaren Aufgaben.

(2) Auf wirtschaftliche Risiken, von denen der Berater im Zusammenhang mit seiner Vermittlungstätigkeit Kenntnis erlangt, hat er den Auftraggeber hinzuweisen.

(3) Der Berater verpflichtet sich, über alle ihm bei der Ausführung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangenden Informationen aus dem betrieblichen und privaten Bereich des Auftraggebers striktes Stillschweigen zu wahren, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenbarung besteht. Dies gilt neben den betrieblichen Organisationsabläufen insbesondere für alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind. Dies gilt in gleicher Weise für die von dem Berater eingesetzten Mitarbeiter, Hilfskräfte und speziellen Fachberater. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung dieses Vertrages hinaus.

(4) Erhaltene Geschäfts- und Betriebsunterlagen des Auftraggebers 

[ENDE DER VORSCHAU]




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