Vermittlungsvertrag, Akquisevertrag, Provisionsvertrag für Neukunden

zwischen

 

_____________

- Unternehmen -

 

und

 

_____________

- Akquisiteur -

 

 

I. Vorbemerkung

Das Unternehmen betreibt eine Eventagentur und befaßt sich vorrangig mit ____________. Der Akquisiteur verfügt im Geschäftsbereich des Unternehmens über exquisite Kontakte zu potentiellen Auftraggebern des Unternehmens, die der Akquisiteur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dazu nutzen soll, Neukunden für das Unternehmen zu akquirieren.

Dies vorausgeschickt vereinbaren die Vertragsparteien folgendes:

 

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Akquisition von Neukunden durch den Akquisiteur für das Unternehmen. Die bereits bestehenden Geschäftsverbindungen des Unternehmens (Altkunden) sind keine Neukunden im Sinne dieser Vereinbarung. Die Altkunden sind in der Anlage 1, die wesentlicher Vertragsbestandteil ist, aufgeführt. Die von dem Akquisiteur vorzugsweise zu akquirierenden Kunden sind in der Anlage 2, die wesentlicher Vertragsbestandteil ist, aufgeführt. Anlage 1 und Anlage 2 werden jährlich gemeinsam überarbeitet und dem jeweils aktuellen Status angepaßt.

 

§ 2 Leistungen des Akquisiteurs

Der Akquisiteur wird die ihm zur Verfügung stehenden Kontakte zu potentiellen Neukunden nutzen, um Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und diesen Neukunden herbeizuführen.

Der Akquisiteur wird zum Zwecke der Akquirierung dieser Neukunden Projekte und Konzepte entwickeln, die den Neukunden angeboten werden. Ziel dieser Vereinbarung ist es daher auch, neue Geschäftsfelder für das Unternehmen zu erschließen.

Der Akquisiteur informiert das Unternehmen, sobald er Kontakt zu einem potentiellen Kunden aufgenommen hat. Zeichnet sich in den Verhandlungen mit dem Kunden die Möglichkeit des konkreten Geschäftsabschlusses ab, teilt der Akquisiteur die wesentlichen Einzelheiten des geplanten Geschäftes dem Unternehmen in Textform mit. Wird für ein solches Geschäft vom Unternehmen grundsätzlich die Zustimmung erteilt, verhandelt der 

[ENDE DER VORSCHAU]




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