Schenkungsvertrag und Abtretung

Schenkungsvertrag und Abtretung

 

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Schenker ist zu % an der GmbH beteiligt.

(2) Nach § des Gesellschaftsvertrages der GmbH ist die Abtretung dieses Gesellschaftsanteils mit Zustimmung sämtlicher Mitgesellschafter zulässig. Die Mitgesellschafter haben gemäß Gesellschafterbeschluss vom einstimmig der Übertragung des Anteils zugestimmt. Der betreffende Beschluss ist diesem Vertrag als Anlage beigefügt.

oder

(2) Die Übertragung an diesem Anteil ist gem. § des Gesellschaftsvertrages ohne Zustimmung der Mitgesellschafter zulässig.

oder

(2) Die Abtretung dieses Gesellschaftsanteils ist gem. § des Gesellschaftsvertrages vom auf Grund eines Beschlusses der übrigen Gesellschafter, der mit einfacher Mehrheit gefasst wird, zulässig. Mit Gesellschaftsbeschluss vom haben die übrigen Gesellschafter mit der erforderlichen Mehrheit der Übertragung zugestimmt. Die entsprechende Beschlussfassung ist diesem Vertrag als Anlage beigefügt.

 

§ 2 Übertragung/Erfüllung

Der Schenker überträgt hiermit im Wege der Abtretung mit dinglicher Wirkung ab dem Stichtag seinen in § 1 genannten Anteil an der GmbH auf den Beschenkten, der diese Abtretung annimmt.

 

§ 3 Stichtag

Als Stichtag vereinbaren die Vertragsschließenden den , Uhr.

 

§ 4 Schenkung

(1) Der Schenker überträgt den vorbezeichneten Anteil an der GmbH im Wege der Schenkung.

(2) Die Schenkung erfolgt ohne jegliche Auflage.

oder

(2) Die Schenkung erfolgt unter der Auflage, dass der Schenkungsgegenstand zur Sicherung des Lebensunterhalts des Beschenkten verwendet wird.

(3) Der Schenker ist berechtigt, vom schuldrechtlichen Teil dieses Vertrages durch Widerruf zurückzutreten, wenn

a. der Schenker berechtigt wäre, dem Beschenkten sein Pflichtteil zu entziehen,

b. über das Vermögen des Beschenkten des Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des Vertragsgegenstandes eingeleitet wird,

c. der Beschenkte die zur Ausübung seiner Tätigkeit in der betreffenden Gesellschaft erforderliche Berufszulassung verliert,

d. .

Für den Fall des vorstehend vereinbarten Widerrufsrechts bzw. den Fall der gesetzlichen Widerrufsrechte, erklärt der Beschenkte schon jetzt die Rückabtretung seines 

[ENDE DER VORSCHAU]




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