Vereinbarung zwischen zwei Kommanditisten über einheitliches Verhalten

zwischen

____________

– Kommanditist 1 –

 

und

____________

– Kommanditist 2 –

 

Präambel

 

Die Parteien sind Komanditisten der ____ KG, eingetragen im Handelsregister des AG ____ unter HRA ____. Kommanditist 1 hält eine Kommanditeinlage in Höhe von EUR ____; Komanditist 2 hält eine Kommanditeinlage in Höhe von EUR ____. Beide Kommanditanteile entsprechen einer absoluten Mehreit am Kapital der Gesellschaft, nämlich ___ %.

Die Parteien streben die Beherrschung der Gesellschaft an und treffen daher nachfolgende Vereinbarungen um die Vorgehensweise zu koordinieren:

 

§ 1 Verhalten bei Abstimmungen, Schiedsverfahren

Die Parteien verpflichten sich, in Gesellschafterversammlungen der ___ KG stets gleich lautende Stimmen abzugeben.

Kann zu einzelnen Abstimungspunkten keine Einigkeit herbeigeführt werden, so ist ein Schiedsverfahren durchzuführen.

Das Schiedsverfahren wird durchgeführt, indem eine Partei rechtzeitig vor der Geselschafterversammlung einen Schiedsspruch von ____________ als Schiedsrichter einholt. Der Schiedsspruch ist dann für die Stimmabgabe beider Parteien bindend. Die Parteien müssen dann die jeweilige Stimme im Sinne des Schiedsspruchs abgeben.

Wurde das Schiedsverfahrens nicht durchgeführt und ist keine Einigung zur Stimmabgabe erzielt worden, sind beide Parteien zur Stimmenthaltung verpflichtet.

 

§ 2 Anteilsveräusserungen

Die Parteien verpflichten sich im Innenverhältnis, die von ihnen gehaltenen Anteile ganz oder zum Teil weder an Dritte zu veräussern noch Dritten Rechte daran einzuräumen etwa in Form einer Unterbeteiligung.

 

§ 3 Vertretung durch Dritte

Soweit sich die Vertragspartner in Gesellschafterversammlungen durch Dritte vertreten lassen, sind sie verpflichtet, die Vertreter anzuweisen, nur einheitlich abzustimmen. Einigen sich die Vertragspartner dahingehend, dass sie unbeschadet der in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtung zu gleichförmigem Verhalten im Einzelfall unterschiedlich 

[ENDE DER VORSCHAU]




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