Geschäftsordnung (TAT)

Präambel
Diese Geschäftsordnung regelt die Organisation, Zuständigkeiten und Arbeitsweise des Vorstands der [Name der AG] (nachfolgend "Gesellschaft" genannt) gemäß den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und der Satzung der Gesellschaft.

§ 1 Allgemeines

  1. Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich.
  2. Der Vorstand besteht aus [Anzahl] Mitgliedern, es sei denn, die Satzung bestimmt anders. Die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder erfolgt durch den Aufsichtsrat.

§ 2 Aufgaben und Pflichten

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der geltenden Gesetze, der Satzung, den Weisungen des Aufsichtsrats und dieser Geschäftsordnung.
  2. Zu den Hauptaufgaben des Vorstands gehören die strategische Planung, die Steuerung der Geschäftsbereiche, das Risikomanagement sowie die Überwachung der operativen Tätigkeiten.
  3. Der Vorstand sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der internen Unternehmensrichtlinien und arbeitet darauf hin, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern.

§ 3 Beschlussfassung und Vertretung

  1. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die von dem Vorsitzenden des Vorstands oder bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter einberufen werden.
  2. Die Sitzungen finden mindestens einmal monatlich statt.
  3. Beschlüsse des Vorstands werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
  4. Über die Sitzungen ist ein Protokoll zu führen, das von dem Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
  5. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich mit zwei Vorstandsmitgliedern oder einem Vorstandsmitglied zusammen mit einem 

    [ENDE DER VORSCHAU]




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