Vereinbarung der Erfindervergütung für eine benutzte Diensterfindung vor der Erteilung des Schutzrechtes nach Lizenzanalogie
Die Parteien haben sich darüber geeinigt, die Vergütung für die unbeschränkt in Anspruch genommene Diensterfindung, die _______ Werkzeuge betreffend, für die Zeit vom Beginn der Vergütungspflicht dem _______ bis zum 31. Dezember 200 _______ wie folgt festzustellen:
1. In der einschlägigen Zeit sind erfindungsgemäß _______ Stück Werkzeuge mit einem Kaufwert von K hergestellt worden. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Kaufwert aus den Herstellungskosten zuzüglich eines Zuschlages von 20% zu errechnen ist.
Unter Ansatz eines Lizenzsatzes von 2,5 v. H. und eines Anteilsfaktors von 28,5 v. H. sowie einer vorläufigen Vergütung von 30 v. H. ergibt das eine Vergütung von
K x 2,5·28,5·30100·100·100 = 0,21 v. H. desKaufwertes K,
also EUR _______
2. Entsprechend dieser Formel wird die
[ENDE DER VORSCHAU]
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