Geschäftsordnung des Aufsichtsrates einer AG
Präambel
Die vorliegende Geschäftsordnung regelt die Organisation und Arbeitsweise des Aufsichtsrats der [Name der AG] gemäß den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und der Satzung der Gesellschaft.
§ 1 Aufgaben und Zuständigkeiten
- Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung der Gesellschaft.
- Er berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und wirkt bei grundlegenden Entscheidungen mit.
§ 2 Zusammensetzung und Wahl
- Der Aufsichtsrat besteht aus [Anzahl] Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.
- Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder beträgt höchstens fünf Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
§ 3 Sitzungen
- Der Aufsichtsrat tritt mindestens viermal im Jahr zusammen.
- Sitzungen werden vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats einberufen und geleitet. Bei Verhinderung des Vorsitzenden übernimmt sein Stellvertreter diese Aufgabe.
- Eine Sitzung muss ebenfalls einberufen werden, wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats oder des Vorstands dies unter Angabe von Gründen verlangt.
§ 4 Beschlussfassung
- Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an der Sitzung teilnimmt.
- Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
- Über die Sitzungen sind Protokolle zu führen, die vom Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen sind.
§ 5 Ausschüsse
- Der Aufsichtsrat
[ENDE DER VORSCHAU]
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