Poder para aceptar herencias y vender; Vollmacht zur Erbschaftsannahme und zum Verkauf
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VOLLMACHTSURKUNDE ZUR ANNAHME VON ERBSCHAFTEN UND ZUM VERKAUF
Urkunden Nr. /2013
V E R H A N D E L T
zu Frankfurt am Main, am 2013 Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main
XXX
mit Amtssitz in Frank furt am Main
erscheint heute:
Frau XXX, geborene XXX geboren am xxx, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft xxxx ausgewiesen durch gültigen deutschen Personalausweis Nr. 410730438
-nachfolgend die Vollmachtgeber genannt - Weder der Notar noch die Erschienene sind der spanischen Sprache mächtig. Da die Urkunde in Spanien vorgelegt werden soll, wurde die ermächtigte Übersetzerin der spanischen Sprache, XXX , geschäftsansässig in XXX hinzugezogen, die die Richtigkeit und Vollständigkeit der nebenstehenden Übersetzung bescheinigt. er Notar fragt nach einer Vorbefassung i.S. von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG. Sie wurde von der Vollmachtgeberin verneint.
Die Vollmachtgeber handeln in eigenem Recht und Namen. Die Vollmachtgeber besitzen nach dem Dafürhalten des Notars die notwendige Geschäftsfähigkeit, um die folgende Vollmacht zu erteilen.
Die Vollmachtgeber erklären, dass ihre Schwester, Frau xxxxx am xxxx verstorben ist. Gemäß dem Erbschein des Amtsgerichts xx, xxx ) hat sie die Vollmachtgeber als Erben hinterlassen.
Die Vollmachtgeber erklären , dass sie Vollmacht erteilen zugunsten von: Herrn XXX, Rechtsanwalt, geschäftsansässig in Alicante, Spanien damit dieser im Namen und in Vertretung der Vollmachtgeber - und zwar jeder für sich alleine - die folgenden Befugnisse ausüben kann Abwicklung von Erbschaften mit und ohne Testament, gerichtlich und außergerichtlich, die nach ihrer Schwester, insbesondere das Vermögen in Spanien:
Städtisches Grundstück,
Bankkonto
Annah [ENDE DER VORSCHAU] |
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