Poder para aceptar herencias y vender; Vollmacht zur Erbschaftsannahme und zum Verkauf

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VOLLMACHTSURKUNDE ZUR ANNAHME VON ERBSCHAFTEN  UND ZUM VERKAUF                                         

 

Urkunden Nr.     /2013

 

 

 

 

 

V E R H A N D E L T

 

 

 

zu Frankfurt am Main,

am     2013

Vor mir, dem unterzeichnenden Notar

im Bezirk des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main

 

XXX

 

mit Amtssitz in Frank furt am Main

 

erscheint heute:

 

Frau XXX, geborene XXX

geboren am xxx, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft xxxx ausgewiesen durch gültigen deutschen Personalausweis Nr. 410730438

 

 

-nachfolgend die Vollmachtgeber genannt -

Weder der Notar noch die Erschienene sind der spanischen Sprache mächtig. Da die Urkunde in Spanien vorgelegt werden soll, wurde die ermächtigte Übersetzerin der spanischen Sprache, XXX  , geschäftsansässig in XXX hinzugezogen, die die Richtigkeit und Vollständigkeit der nebenstehenden Übersetzung bescheinigt.

er Notar fragt nach einer Vorbefassung i.S. von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG. Sie wurde von der Vollmachtgeberin verneint.

 

 

Die Vollmachtgeber handeln in eigenem Recht und Namen.

Die Vollmachtgeber besitzen nach dem Dafürhalten des Notars die notwendige Geschäftsfähigkeit, um die folgende Vollmacht zu erteilen.

 

Die Vollmachtgeber erklären,

dass ihre Schwester, Frau xxxxx am xxxx verstorben ist. Gemäß dem Erbschein des Amtsgerichts xx, xxx ) hat sie die Vollmachtgeber als Erben hinterlassen.

 

 

Die Vollmachtgeber erklären , dass sie Vollmacht erteilen zugunsten von:

Herrn XXX, Rechtsanwalt, geschäftsansässig in  Alicante,  Spanien 

damit dieser im Namen und in Vertretung der Vollmachtgeber - und zwar  jeder für sich alleine - die folgenden Befugnisse

ausüben kann

Abwicklung von Erbschaften mit und ohne Testament, gerichtlich und außergerichtlich, die nach ihrer Schwester, insbesondere das Vermögen in Spanien:

 

Städtisches Grundstück,

 

Bankkonto

 

Annah 

[ENDE DER VORSCHAU]




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