Poder de compra con usufructo vitalicio; Verkaufvollmacht und zur Bestellung eines Nißbrechrechts

VOLLMACHT ZUM ERWERB UND ZUR BESTELLUNG EINES NIEßBRAUCHRECHTS           

                                    

Urkundenrolle Nr.     /2004

 

 

 

 

 

V E R H A N D E L T

 

 

 

zu Frankfurt am Main XXX

 

Dezember  2012

Vor mir, dem unterzeichnenden Notar

 

XXXXX

im Bezirk des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main

mit Amtssitz in Frankfurt am Main

 

 

erscheinen heute:

 

Frau XXX, geborene  xxx, geboren am  xxx, verheiratet, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft in XXX , ausgewiesen durch gültigen deutschen Personalausweis Nr.

 

Herrn XXXX, geboren am xxx, verheiratet, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft xxxx  ausgewiesen durch gültigen Personalausweis n°

 

-nachfolgend Vollmachtgeber genannt -

 

Weder der Notar noch die Erschienenen sind der spanischen Sprache mächtig. Da die Urkunde in Spanien vorgelegt werden soll, wurde die ermächtigte Übersetzerin der spanischen Sprache, XXx geschäftsansässig XXX , hinzugezogen, hinzugezogen, die die Richtigkeit und Vollständigkeit der nebenstehenden Übersetzung bescheinigt.

 

Der Notar fragt nach einer Vorbefassung i.S. von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG. Sie wurde von den Vollmachtgebern verneint.

 

 

Die Vollmachtgeber handeln in eigenem Recht und Namen.

 

Die Vollmachtgeber besitzen nach dem Dafürhalten des Notars die notwendige Geschäftsfähigkeit, um die folgende Vollmacht zu erteilen.

 

Die Vollmachtgeber erteilen hiermit Vollmachtzugunsten von

 

FRAU/ HERR

 

 

 

- im folgenden Vollmachtnehmer genannt -

 

damit diese im Namen und in Vertretung der Vollmachtgeber - und zwar jeder für sich alleine - die folgenden Befugnisse

ausüben können:

 

 

Das nachfolgende Grundstück -  ganz oder teilweise - belegen in Spanien, zu erwerben:

 

- XXXXXXXX

 

und zwar zu dem Preis sowie zu den Verpflichtungen und Bedingungen, die den Vollmachtnehmern angemessen erscheinen;

 

für die Vollmachtnehmer ein Nießbrauchsrecht an den Immobilien zu bestellen und für die Vollmachtgeber das Eigentum zu erwerben;

 

den Kaufpreis zu bezahlen oder 

[ENDE DER VORSCHAU]




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