Spanisches Familienrecht

 

Wenn für Ihre Scheidung oder Trennung spanisches Recht anwendbar ist, werden Ihnen folgende Informationen behilflich sein.

Einvernehmliche Scheidung:

Das spanische Eherecht wurde im Jahr 2005 einer wichtigen Reform unterzogen. Nach dieser Reform ist es heutzutage deutlich weniger kompliziert und es geht schneller, sich scheiden zu lassen. Wenn beide Ehepartner einen gemeinsamen Scheidungsantrag formulieren und dabei eine Vereinbarung (oder auf Spanisch ein sog. „Convenio Regulador“) über die Scheidungsfolgen - hauptsächlich sprechen wir hier über Unterhalt, elterliche Sorge für minderjährige Kinder, Ehegüterrecht, Auflösung - vorlegen, wird der Prozess unkompliziert und relativ schnell verlaufen. Neben dem „Convenio Regulador“ muss nur eine einfache Klage beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Danach müssen die Ehepartner in der Regel ein einziges Mal beim Gericht erscheinen und den Inhalt der Vereinbarung oder „Convenio Regulador“ bestätigen. Nach dieser Prozedur erfolgt die Verkündung eines Urteils nach kurzer Zeit, manchmal innerhalb eines Monats. Von Vorteil ist in diesem Fall auch, dass beide Parteien durch einen einzigen Anwalt vertreten werden können, womit sich die Anwaltskosten natürlich reduzieren. Man darf aber nicht vergessen, dass in spanischen Prozessen die Intervention des sogenannten „Prokurador“ erforderlich ist, wobei die Honorare dieser Sachbearbeiter niedriger sind als die von Anwälten.

Streitige Scheidung:

Was passiert aber, wenn die Scheidung nicht friedlich abläuft und der Prozess streitig ist? In diesem Fall wird jede Partei ihre eigene anwaltliche Vertretung und ihren eigenen Prokurator (Procurador) benötigen. Beide Parteien werden ihre Forderungen in ihren anfängliche Schriftsätze festlegen; in der Regel wird eine mündliche Verhandlung stattfinden, in der die Parteien befragt werden, man sich mit der sog. „Prueba documental“ (Urkundenbeweis) und - wenn nötig - auch mit der Befragung von Zeugen und Gutachtern beschäftigen 

[ENDE DER VORSCHAU]




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