Kommissionsvertrag Kunstgegenstände
Kommissionsvertrag:
Zwischen
nachfolgend Vertreter genannt
und
Name, Strasse, PLZ, Ort
nachfolgend Künstler genannt,
wird der folgende Kommissionsvertrag geschlossen.
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Künstler stellt dem Vertreter die nachfolgend im einzelnen aufgeführten Kunstobjekte zum Verkauf auf Kommissionsbasis für eine Dauer von xx Monaten, längstens jedoch bis zum TT.MM.JJ zur Verfügung:
Titel des Bildes Masse Material Mindestpreis in EUR
§ 2 Provision
Bei Verkauf der Objekte innerhalb des genannten Verfügungszeitraums durch den Vertreter erhält der Vertreter eine Provision in Höhe von 20% auf den erzielten Nettopreis des Objektes.
Der Anteil des Künstlers darf hierbei jedoch nicht den angegebenen Mindestpreis für das Objekt unterschreiten, sodass der Künstler bei Verkauf in jedem Fall den Mindestpreis erhält.
Verkauft der Künstler die genannten Objekte innerhalb des Verfügungszeitraums selbst, erhält der Vertreter eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15% auf den erzielten Nettopreis der Objekte, unabhängig davon ob der angegebene Mindestpreis durch den Künstler erzielt wurde.
Nach Ablauf des Verfügungszeitraums kann der Künstler den Verfügungszeitraum verlängern oder die Rücksendung nicht verkaufter Objekte verlangen.
§ 3 Erstattung von Aufwendungen
Die notwendigen Aufwendungen zur Angebotserstellung und Auftragsabwicklung mit dem Käufer obliegen dem Vertreter.
Aufwendungen für Verpackungsmaterial, Versandkosten und Versicherung gehen zu Lasten des Käufers und finden keine Anrechnung auf die Provision des Vertreters oder Anteil des Künstlers.
§ 4 Rechnungstellung
Der Künstler erstellt im Falle eines Verkaufs Rechnungen über die verkauften Objekte an den Vertreter oder berechtigt den Vertreter diese in seinem Namen Selbst zu erstellen. Der Vertreter verpflichtet sich dem Künstler Kopien dieser Rechnungen zur Verfügung zu stellen.
Der Vertreter überweist den
[ENDE DER VORSCHAU]
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