Bezirksvertretervertrag unter besonderer Berücksichtigung der Interessen des Handelsvertreters

zwischen

 

________

 

- im folgenden: das Unternehmen -

 

und

 

________

 

- im folgenden: der Handelsvertreter -

 

 

§ 1 Gegenstand der Vertretung

Das Unternehmen betraut den Handelsvertreter ab _______ mit seiner Vertretung für folgende Produkte:

 

______

 

§ 2 Vertragsdauer, Kündigung

 

(1) Dieser Vertrag beginnt mit seiner Unterzeichnung und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Während der Laufzeit kann der Vertrag im ersten Jahr der Vertragsdauer mit einer Frist von einem Monat, im zweiten Jahr mit einer Frist von zwei Monaten und im dritten bis fünften Jahr mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden. Nach einer Vertragsdauer von fünf Jahren kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Die Kündigung ist nur für den Schluss eines Kalendermonats zulässig. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Handelsvertreter gegen eine wesentliche Vertrags- und/oder Treuepflicht verstößt.

 

(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

 

§ 3 Vertriebsgebiet

Das dem Handelsvertreter übertragene Vertriebsgebiet umfasst ______________________

 

Der Handelsvertreter ist alleine für das Vertriebsgebiet zuständig.

 

ergänzend

Das Unternehmen ist nicht befugt, weitere Handelsvertreter für diesen Bezirk zu beauftragen, in diesem Bezirk selbst tätig zu werden oder in anderer Weise dort Kunden zu werben.

 

ergänzend

Der Unternehmer behält es sich vor, den Vertrieb bei den folgenden Kunden selbst zu unternehmen:

 

ergänzend

Der Unternehmer hat das Recht, den Bezirk zu verändern, auch zu verkleinern, wenn dies zur sachgemäßen Bearbeitung zweckdienlich ist.

 

§ 4 Rechte und Pflichten des Handelsvertreters

(1) Der Handelsvertreter hat für den Unternehmer Geschäfte mit Dritten zu vermitteln. Der Abschluss der Geschäfte erfolgt durch den Unternehmer unmittelbar. Der Handelsvertreter ist insoweit nicht bevollmächtigt, 

[ENDE DER VORSCHAU]




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