Abmahnung wegen Verletzung der Zusammenarbeit bzgl. Exklusiv-Liefervertrag
........................., den .........................
Abmahnung wegen Verletzung der Zusammenarbeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeigen wir an, dass wir ständig die Interessen der Firma ........................... vertreten. Eine auf uns lautende Vollmacht liegt an.
I.
1.
Am ....................... schloss unsere Mandantin mit Ihnen einen Exklusiv-Liefervertrag für die von unserer Mandantin hergestellten Messing- und Aluminiumtürbeschläge. Der Exklusiv-Liefervertrag begann am ........................... und wurde bis zum ..................... fest abgeschlossen. Gemäß § 4 Abs. 2 des Exklusiv-Liefervertrages richtete unsere Mandantin noch an ihrem Firmensitz ein Konsignationslager ein und hat darüber hinaus in einem Lager an ihrem Firmensitz eine entsprechende Bevorratung mit Vertragsprodukten eingerichtet, um insofern gemäß § 4 Abs. 3 des Exklusiv-Liefervertrages vom ................................. lieferfähig zu sein.
2.
Im Rahmen der Vertragsverhandlungen wurden Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unsere Mandantin auf ihre Informationen aus dem Vertragsgebiet angewiesen ist, insbesondere im Hinblick auf die Marktgegebenheiten. Sie sicherten zu, unsere Mandantin insofern ausdrücklich zu unterstützen. Aus diesem Grunde wurde in § 4 Abs. 1 des Exklusiv-Liefervertrages vom ..................... auch Folgendes vereinbart:
„Die Herstellerin verpflichtet sich, nach Informationen der Händlerin das hohe Niveau an Qualität und Form ihrer Produkte zu sichern und entsprechend den Marktgegebenheiten weiterzuentwickeln und nach den Erfordernissen des Marktes im Vertragsgebiet neue Produkte zu entwickeln. Die Händlerin wird diese Bestrebungen aufgrund der Marktkenntnisse unterstützen.“
Leider musste unsere Mandantin feststellen, dass Sie nach Beginn des Exklusiv-Liefervertrages keinerlei Maßnahmen ergriffen haben, um diese Marktgegebenheiten festzustellen. Unserer Mandantin wurde nicht mitgeteilt, in welcher Weise sie das Vertragsgebiet erschließen wollen, noch sind unserer Mandantin die Kunden mitgeteilt worden, die regelmäßig mit den Vertragsprodukten beliefert werden sollten, insbesondere die im Rahmen der Vertragsverhandlungen erwähnten Baumärkte. Im
[ENDE DER VORSCHAU]
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