Reisevertretervertrag

zwischen

 

______________________

- nachfolgend Unternehmer genannt -

 

und

 

___________________________

- nachfolgend Arbeitnehmer genannt -

 

§ 1 Gegenstand des Vertrages

(1) Der Unternehmer betraut den Arbeitnehmer mit dem Vertrieb seiner in der Anlage zu diesem Vertrag angegebenen Produkte.

 

ergänzend

 

(2) Dem Arbeitnehmer wird ein Bezirk zugewiesen, der sich aus dem diesem Vertrag als Anlage I beigefügten Kartenausschnitt ergibt. Der Unternehmer ist berechtigt, den Vertretungsbezirk zu ändern, auch zu verkleinern, wenn dies sachdienlich ist.

 

 

§ 2 Probezeit und Kündigung

(1) Die ersten sechs Monate des Anstellungsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Anstellungsverhältnis beiderseits und jederzeit unter Beachtung einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

Nach Ablauf der Probezeit kann das Anstellungsverhältnis beiderseits mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden.

 

oder

 

(1) Das Anstellungsverhältnis wird für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen. Während der Befristung kann beiderseits unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Die Kündigung bedarf für beide Vertragsparteien der Schriftform.

 

§ 3 Pflichten des Arbeitnehmers

(1) Der Arbeitnehmer hat die Interessen des Unternehmers mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen; er wird für den Unternehmer ausschließlich persönlich tätig.

(2) Der Arbeitnehmer hat für den Unternehmer nach dessen Weisungen Geschäfte mit Dritten zu vermitteln; der Abschluss der Geschäfte erfolgt durch den Unternehmer unmittelbar - der Arbeitnehmer ist insoweit nicht bevollmächtigt, insbesondere auch nicht zum Einzug von Forderungen.

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, Dritten gegenüber nicht den Eindruck zu erwecken, es bestünde eine Abschlussvollmacht; er ist ferner verpflichtet, die Möglichkeit eines Vertragsabschlusses ausschließlich auf den ihm von dem 

[ENDE DER VORSCHAU]




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