Incoterms 2010 (International Commercial Terms)

Die Incoterms, herausgegeben von der Internationalen Handelskammer, ICC, in Paris dienen als Internationale Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln.

Das Hauptanliegen des Außenhandels ist die Absicherung von Waren auf dem Transportweg. Die wichtigsten Fragen, "wer zahlt den Transport?", "wer trägt wann welches Risiko?" können mit Hilfe der Incoterms geklärt werden. Die Unterteilung erfolgt in C, D, E und F-Klauseln.

Durch die Angabe der Jahreszahl wird der Stand der Incoterms gekennzeichnet und welche als vereinbart gelten sollen. Die Incoterms wurden mehrfach angepasst, zuletzt im September 2010 – die Incoterms 2010 sind nun seit dem 01. Januar 2011 gültig.

Die Incoterms 2010 regeln einheitlich die Vertrags- und Lieferbedingungen für den Außenhandel und werden von den jeweiligen nationalen Gerichten anerkannt. Sie haben jedoch keinen Gesetzesstatus, müssen  also in den entsprechenden Vertrag aufgenommen werden, um ihre Gültigkeit zu sichern.

Übersicht über die Incoterms 2010

Gruppe E
Abholklausel

EXW
Ex Works

ab Werk
(Standort des Werks)

Gruppe F
Haupttransport vom
Verkäufer nicht bezahlt

FCA
Free Carrier
FAS
Free Along-
side ship


FOB
Free on
Board

frei Frachtführer

frei Längsseite Seeschiff
(vereinbarter Verladehafen;
nur zur Schiffsverladung empfohlen)

frei an Bord
(vereinbarter Verladehafen; nur zur
Schiffsverladung empfohlen)

Gruppe C
Haupttransport vom
Verkäufer bezahlt

CFR
Cost and
Freight

CIF
Cost, Insu-
ance and
Freight

CPT
Carriage
paid to

CIP
Carriage and
Insurance
paid to

Kosten und Fracht
(vereinbarter Bestimmungshafen;
nur zur Schiffsverladung empfohlen)
Kosten, Versicherung und Fracht
(vereinbarter Bestimmungshafen;
nur zur Schiffsverladung empfohlen)

Fra 

[ENDE DER VORSCHAU]




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