Satzung einer nichtrechtsfähigen (unselbständigen / treuhänderischen ) Stiftung
Die folgende Satzungsgestaltung sieht eine Stiftung mit einem eigenen Entscheidungsgremium und damit eigener Steuersubjektivität vor. Eine Stiftung ohne eigenes Organ empfiehlt sich, wenn der Stifter / die Stifterin keine eigene Mitentscheidung wünscht, die Stiftung von Todes wegen errichtet wird, nur ein relativ geringes Vermögen aufweist oder die Ausrichtung der Förderentscheidungen in der Satzung klar vorgezeichnet ist.
§ 1 Name, Rechtsform
(1) Die Stiftung führt den Namen
..........................................................................................................................(Name der Stiftung)
(2) Sie ist eine nichtrechtsfähige Stiftung in der Verwaltung des / der...................................................
(Name des Rechtsträgers) und wird von diesem folglich im Rechts- und Geschäftsverkehr
vertreten.
§ 2 Stiftungszweck
(1)
Zweck der Stiftung ist ................................................................................(z.B. die Förderung von
Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung etc.) auf dem Gebiete ........................................
(2)
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch...............................................................
(Hier sollte eine Konkretisierung des Zwecks vorgenommen werden; für die beispielsweise die
folgenden Formulierungen in Frage kommen:
-
Zuwendungen an die ...(Einrichtung) in ...,
-
Förderung von Vorhaben, die geeignet sind ...,
-
Förderung von Maßnahmen, die ... zum Ziel haben,
-
Gewährung von Stipendien für...,
-
Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO)zur Förderung von
............................... für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen
Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts.
Es sind die Vorschriften der Abgabenordnung zu beachten, falls eine Steuerbefreiung seitens
des zuständigen Finanzamts angestrebt
[ENDE DER VORSCHAU]
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