Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung von Todes wegen (Stiftungsgeschäft)
Eine Stiftung kann durch Testament oder Erbvertrag errichtet und dabei zum Erben oder Vermächtnisnehmer werden. Bei privatschriftlicher Errichtung ist eine handschriftliche Abfassung mit Angabe von Datum und Ort sowie Unterschrift (Vor- und Zuname sowie bei Ehefrauen auch der Geburtsname) erforderlich. Die Fassung des Testamentes könnte dann folgende Form haben:
Testament
I.
Zu meiner Alleinerbin bestimme ich,
(Vorname, Name, Anschrift)
die hiermit errichtete
(Name der Stiftung).
II.
Die Stiftung soll als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts auf der Grundlage des Stiftungsgesetzes des
Landes ..........vom.............(GVBl. S. ......) genehmigt werden, damit Rechtsfähigkeit erlangen und ihren Sitz in
.......................... haben.
III.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von ...............(zum Beispiel: Wissenschaft und Forschung, Kunst und
Kultur etc.) ...................... auf dem Gebiet ..................
(Weiterhin kann angefügt werden: „Aus dem Einkommen der Stiftung soll ein Teil im Rahmen des
steuerrechtlich Zulässigen zur regelmäßigen Pflege des Familiengrabes des Stifters und seiner nächsten
Angehörigen auf dem ......-Friedhof (Name, Ortsangabe)..... verwendet werden“.)
IV.
Die Stiftung soll durch einen aus .... Personen bestehenden Vorstand und ein aus ..... Personen bestehendes
Kuratorium verwaltet werden.
Zu Mitgliedern des ersten Vorstandes bestelle ich:
1. ............................ (Vorname, Name,
[ENDE DER VORSCHAU]
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