Partnerschaftsvertrag Anwalt

Vertrag
zwischen
1. ____________, wohnhaft in ____________
– nachfolgend Vertragspartner 1 genannt –
2. ____________, wohnhaft in ____________
– nachfolgend Vertragspartner 2 genannt –
3. ____________, wohnhaft in ____________
– nachfolgend Vertragspartner 3 genannt –
4. ____________, wohnhaft in ____________
– nachfolgend Vertragspartner 4 genannt –
– sämtliche nachfolgend insgesamt als »Partner« bezeichnet –
I. Name, Sitz, Gegenstand der Partnerschaft
1.    Die vorstehend namentlich aufgeführten Partner schließen sich hierdurch zur anwaltlichen Partnerschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz zusammen. Der Name der Partnerschaft lautet:
Vertragspartner 1 und Partner
2.    Sitz der Partnerschaft ist ____________.
3.    Gegenstand der Partnerschaft ist der gemeinsame Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei.
II. Vertretung und Geschäftsführung
1.    Jeder Partner ist berechtigt, die Partnerschaft nach außen unter Beachtung gefasster Beschlüsse zu vertreten.
2.    Jeder Partner ist hinsichtlich der Partnerschaftsangelegenheiten unter Beachtung einer beschlossenen Geschäftsverteilung geschäftsführungsbefugt.
III. Partnerversammlungen
1.    Beschlüsse der Partner werden in Partnerversammlungen mit einfacher Mehrheit gefasst.
2.    Jeder Partner ist zur Einberufung einer Partnerversammlung berechtigt. Die Einberufung bedarf der Schriftform und muss jedem Partner zugehen. Zwischen dem Datum des Einberufungsschreibens und dem Datum der Versammlung muss eine volle Woche liegen. In der Einberufung sind Tag, Stunde und die Gegenstände anzugeben, mit denen die Versammlung befasst werden soll.
3.    Partnerversammlungen finden in der Kanzlei der Partner statt. Den Vorsitz der Versammlung führt der älteste anwesende Partner. Über die Versammlung ist vom jüngsten anwesenden Partner ein Protokoll zu führen und zu unterschreiben, das sämtliche Beschlüsse der Versammlung aufzuführen hat und allen Partnern unverzüglich nach der Versammlung abschriftlich zuzustellen ist.
IV.    Beteiligung, 

[ENDE DER VORSCHAU]




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