HR-Anmeldung
An das
Amtsgericht
- Partnerschaftsregister -
____________________________
NEUGRÜNDUNG
der
(...)
Partnerschaftsgesellschaft
I.
Zur Eintragung in das Partnerschaftsregister melden wir an:
Wir,
(a), Architekt und Bausachverständiger,
Anschrift
(b), Architekt und Bausachverständiger,
Anschrift
haben eine Partnerschaftsgesellschaft mit dem Namen
(...), Partnerschaftsgesellschaft
gegründet, deren Gegenstand die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner innerhalb eines Architektur- und Bausachverständigenbüros am Sitz der Partnerschaft sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte ist.
Die Partnerschaft hat ihren Sitz in Anschrift.
Als Anlage überreichen wir unsere staatlichen Zulassungen übe die Befähigung zur Berufsausübung.
Wir versichern gemäß § 3 Absatz 2 der Verordnung über die Errichtung und Führung eines Partnerschaftsregisters, dass der Eintragung der von uns gegründeten Gesellschaft Vorschriften über einzelne Berufe gemäß § 1 Absatz 3 PartGG, insbesondere solche über die Zusammenarbeit von Angehörigen freier Berufe, nicht entgegen stehen.
II.
Vollmacht
Die Erschienenen erteilen hiermit in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter den Notariatsangestellten Frau ....., geschäftsansässig in 60311 Frankfurt am Main, Friedensstraße 5, jede für sich und unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, Vollmacht, sie bei ergänzenden, berichtigenden, rechtsbegründenden Erklärungen zu vertreten und überhaupt alles zu tun, was nach Ansicht der Bevollmächtigten erforderlich oder zweckmäßig ist, um die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister zu erreichen.
Diese Vollmacht gilt auch für Handelsregisteranmeldungen und Vertragsänderungen, sofern sie der Heilung von Eintragungshindernissen dienen. Die Vollmacht kann nur von der amtierenden Notarin, ihren amtlich bestellten Vertreter oder ihrem Rechtsnachfolger ausgeübt werden. Sie erlischt mit der Eintragung in das Handelsregister.
Die Notarin belehrte
[ENDE DER VORSCHAU]
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