Betriebsführungsvertrag

Die Xy Aktiengesellschaft __________________

- nachfolgend Xy-AG genannt -

 

und die Yz ______________________________

- nachfolgend Yz-AG genannt -

 

schließen folgenden

Betriebsführungsvertrag

 

§ 1 Umfang der Betriebsführung

(1) Die Xy-AG verpflichtet im Namen der Yz-AG und auf Rechnung der Yz-AG die Abteilung Hochbau der Yz-AG zu führen. Die Xy-AG hat die direkte Leitung der Abteilung Hochbau und die Aufsicht über Betriebsmittel und Mitarbeiter dieser Abteilung. Der Vorstand der Yz-AG kann allgemeine Richtlinien und Weisungen erteilen. Insbesondere kann der Vorstand Richtlinien erarbeiten welche Aufträge angenommen werden und wie das Unternehmen nach Außen auftritt.

(2) Die Yz-AG unterstellt die Leitung ihrer Abteilung Hochbau der Xy-AG. Zu diesem Zweck überlässt die Yz-AG die Besitz- und Nutzungsrechte an den in der Anlage 1 aufgeführten Anlagen, Werkzeuge und Materialien der Xy-AG.

(3) Die Yz-AG überlässt der Xy-AG das Weisungsrecht über die in der Anlage 2 aufgeführten Mitarbeitern der Yz-AG. Die Xy-AG kann Arbeits- und Dienstverträge dieser Mitarbeiter im Namen und auf Rechnung der Yz-AG ändern und zu kündigen oder Mitarbeiter abzumahnen. Weiterhin ist die Xy-AG bevollmächtigt neue Arbeits- und Dienstverträge abzuschließen, zu ändern und zu kündigen.

 

§ 2 Generalvollmacht

(1) Die Yz-AG hat eine Generalvollmacht zur Vertretung der Xy-AG bei allen Rechtsgeschäften, Rechtsakten und sonstigen Handlungen, bei denen eine Stellvertretung gesetzlich gestattet ist. Die Xy-AG ist insbesondere berechtigt im Namen und auf Rechnung der Yz-AG neue Verträge abzuschließen oder gestaltend auf bestehende Verträge einzuwirken. Diese Vollmacht darf nur im Rahmen der Betriebsführung eingesetzt werden.

(2) Die Xy-AG ist verpflichtet, den Vorstand der Yz-AG unverzüglich über Verträge, deren Umfang _____ EUR überschreiten zu informieren. Vor dem Abschluss von Verträgen deren Umfang _____ EUR ist das Einverständnis des Vorstandes der Yz-AG einzuholen.

(3) Die 

[ENDE DER VORSCHAU]




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