Stille Beteiligung
Vertrag über die Errichtung einer stillen Beteiligung
zwischen
A
- im folgenden "Inhaber" genannt -
und
B
- im folgenden "stille Gesellschafterin" genannt -
§ 1 Gegenstand
1. A ist Inhaber des Unternehmens ……………..
2. An diesem Handelsgewerbe beteiligt er B als stille Gesellschafterin.
§ 2 Einlage
Die stille Gesellschafterin leistet zur ausschließlichen Verwendung im Rahmen des Handelsgewerbes als Einlage EUR XXXX. Der Betrag ist fällig in drei gleichen monatlichen Raten von EUR 5.000,00, wobei die erste Rate innerhalb von zehn Tagen nach Unterzeichnung dieses Vertrages zu zahlen ist.
§ 3 Konten
1. Die Gelder der stillen Gesellschafterin sind getrennt vom Vermögen des Inhabers anzulegen. Die Trennung ist zu dokumentieren.
2. Für die stille Gesellschafterin wird ein Kapitalkonto, ein laufendes Konto und ein Verlustkonto geführt.
3. Das Kapitalkonto ist fest und unverzinslich. Auf ihm wird die Einlage gebucht.
4. Auf dem laufenden Konto werden Gewinne und Entnahmen gebucht. Ein negativer Saldo ist unzulässig.
5. Auf dem Verlustkonto werden die Verlustanteile gebucht. Ist das Verlustkonto belastet, werden alle künftigen Gewinnanteile der stillen Gesellschafterin solange dem Verlustkonto gutgeschrieben, bis dieses wieder ausgeglichen ist.
§ 4 Geschäftsführung
1. Die Geschäftsführung des Unternehmens steht A allein zu. Dies gilt auch für Maßnahmen von grundlegender Bedeutung wie Änderung der Unternehmensform, Unternehmensgegenstand, Veräußerung oder Verpachtung des Unternehmens oder eines Teils des Unternehmens sowie für die gänzliche oder teilweise Einstellung des Geschäftsbetriebes.
2. Die Geschäftsführung erfolgt auf Grundlage der im Finanzplan abgebildeten und berechneten Gehälter.
3. Die stille Gesellschafterin bleibt auf beratende Tätigkeit beschränkt.
§ 5 Jahresabschluß
1. Der Inhaber ist aufgrund handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften verpflichtet, Bücher zu führen und Jahresabschlüsse zu erstellen. Diese
[ENDE DER VORSCHAU]
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