Gesellschaftsvertrag GbR

Die Unterzeichnenden

1.

2.

 

schließen mit Wirkung vom folgenden

 

Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

 

§ 1 Name, Sitz

(1) Der Name der Gesellschaft lautet: .

(2) Der Sitz der Gesellschaft ist . Wird der Geschäftsbetrieb örtlich verändert, so ändert sich der Sitz der Gesellschaft, ohne dass es der Zustimmung eines Gesellschafters oder einer Änderung des Gesellschaftsvertrages bedarf.

 

§ 2 Gegenstand des Unternehmens, Geschäftsjahr

(1) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer .

(2) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.

oder

(2) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt am und endet am .

 

§ 3 Gesellschafter, Gesellschaftskapital

(1) Gesellschafter sind und .

(2) Die Gesellschafter haben eine Bareinlage von EUR zu erbringen, die zum fällig ist.

oder

(2) Die Gesellschafter haben auf die Dauer von Jahren, beginnend ab , eine monatliche Bareinlage in Höhe von EUR, fällig bis zum 3. eines jeden Monats, zu leisten.

oder

(2) Das Gesellschaftsvermögen ergibt sich aus der hiermit Bestandteil des Vertrages gewordenen Anlage I.

Am Kapital sind beteiligt:

1. mit %,

2. mit %.

(3) Eine Verpflichtung zur Erhöhung des Gesellschaftskapitals besteht nur auf Grund eines einstimmigen Gesellschaftsbeschlusses.

oder

(3) Das Gesellschaftskapital kann durch Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter um EUR erhöht werden. Diese Beiträge sind in bar und von allen Gesellschaftern gleich hoch zu entrichten. Die Zahlung ist Monate nach Beschlussfassung fällig.

 

§ 4 Gesellschafterkonten

(1) Die unter § 3 aufgeführten Beteiligungen der Gesellschafter am Gesellschaftskapital sind auf den für sie geführten Kapitalkonten I verbucht. Die Kapitalkonten sind Festkonten. Ihre Höhe wird durch Gewinn- und Verlustbuchungen nicht berührt.

(2) Neben den in ihrer Höhe grundsätzlich unveränderlichen Kapitalkonten I 

[ENDE DER VORSCHAU]




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