Sicherungsübereignungsvertrag

zwischen

_______________

– nachfolgend Sicherungsgeber genannt –

und

_______________

– nachfolgend Sicherungsnehmer genannt –

 

1. Der Sicherungsgeber schuldet dem Sicherungsnehmer aus Darlehensvertrag vom _______________

einen Betrag von _______________ nebst _______________ % Zinsen seit dem _______________ . Zur Sicherung dieses Anspruchs übereignet der Sicherungsgeber dem Sicherungsnehmer den nachstehend näher beschriebenen (Sicherungsgegenstand): _______________ .

 

2. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Sicherungsnehmer dem Sicherungsgeber den (Sicherungsgegenstand) zur Benutzung überlässt.

 

3. Der Sicherungsgeber versichert, dass er zur freien Verfügung über den Sicherungsgegenstand berechtigt ist, und dass es nicht dem Eigentumsvorbehalt oder sonstigen Rechten Dritter unterliegt.

 

4. Gerät der Sicherungsgeber mit der Rückzahlung des Darlehens in Verzug, so kann der Sicherungsnehmer die Herausgabe des Sicherungsgegenstandes verlangen, um diesen nach freien Ermessen zu verwerten.

 

5. Nach Rückzahlung des Darlehens fällt das Eigentum an dem Sicherungsgegenstand an den Sicherungsgeber zurück, ohne dass es eines besonderen Übertragungsaktes bedarf.

 

6. Die Parteien sind sich einig, dass die Sicherungsabtretung dem Drittschuldner gegenüber nicht offen gelegt wird; es handelt sich also um eine stille Sicherungsabtretung.

ergänzend

Der 

[ENDE DER VORSCHAU]




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