Harte Patronatserklärung

Der Patron übernimmt nicht nur eine Bemühungsverpflichtung, sondern eine Ausstattungsverpflichtung. Er erklärt, die kreditnehmende Tochtergesellschaft finanziell in den Stand zu versetzen, dass diese ihren Verpflichtungen zur Rückführung des Kredites nachkommen kann (vgl. dazu BGH ZIP 1992, 338).

Bei der Ausstattungsverpflichtung handelt es sich um den typischen Fall einer „harten“ Patronatserklärung. Sie ist der Garantie am stärksten von allen Typen der Patronatserklärung angenähert. Einigkeit herrscht darüber, dass die Ausstattungsverpflichtung eine rechtliche Verbindlichkeit begründet, nicht nur eine moralische Bindung des Patrons erzeugt (vgl. OLG Stuttgart WM 1985, 455). Streitig ist jedoch, worauf der Anspruch der Bank gegenüber dem Patron in diesem Fall geht.

 

Briefkopf

 

Bank

Adresse

 

Patronatserklärung für die XY GmbH

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach unserer Kenntnis wollen Sie der XY GmbH, an der wir mit ...% beteiligt sind, im Hinblick auf diese Patronatserklärung einen Kredit in Höhe von ..... EUR zu den Konditionen Ihres Schreibens vom .... gewähren.

Gern bestätigen wir daher, dass wir dafür Sorge tragen werden, dass die XY GmbH bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredites in der Weise finanziell ausgestattet bleibt, dass sie jederzeit zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Kreditverhältnis in der Lage ist.

Diese Erklärung unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist .......... oder der Sitz des Beklagten nach Wahl des Klägers. Im Übrigen sind Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Form anwendbar.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

 

 

Anmerkungen

Patronatserklärungen sind gesetzlich nicht geregelt und selten Gegenstand von Gerichtsentscheidungen. Deshalb werden Voraussetzungen, Inhalt und Reichweite in der Literatur ausführlich behandelt. Allen Varianten gemeinsam ist jedoch der Anlass ihrer Entstehung. Mit ihrer Hilfe will der „Patron“ die Zweifel des Gläubigers an 

[ENDE DER VORSCHAU]




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