Darlehensvertrag bei GmbH-Gründung
Anmerkung zum Vertrag
Es wird dem Gesellschafter einer GmbH ein zinloses Darlehen zur Finanzierung seiner Stammeinlage gewährt. Die Laufzeit ist unbestimmt. Tilgungen erfolgen durch Verrechnung mit den Gewinnansprüchen des Gesellschafters.
Darlehensvertrag
zwischen
_______ _______
und_____ _____
und _______ _______
- im folgenden Darlehensgeber genannt -
und (xxx)
- im folgenden Darlehensnehmers genannt -
Präambel
Die Darlehensgeber und der Darlehensnehmer beabsichtigen, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "_______ GmbH" zu gründen. Zur Finanzierung der Stammeinlage des Darlehensnehmers beabsichtigen die Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer ein Darlehen in Höhe seiner Stammeinlagen nach den folgenden Bestimmungen zu gewähren.
§ 1 Darlehen
(1) Die Darlehensgeber gewähren dem Darlehensnehmer ein Darlehen in Höhe von _____ EURO.
(2) Das Darlehen dient zur Leistung der Stammeinlage des Darlehensnehmers.
§ 2 Zahlungsweise
Das Darlehen wird aus den zukünftigen Gewinnansprüchen des Darlehensnehmer als Gesellschafter der"_________ GmbH" getilgt.
§ 3 Verzinsung
Das Darlehen wird zinslos gewährt.
§ 4 Rückzahlung
Das Darlehen wird auf unbestimmte Zeit gewährt.
§ 5 Kündigung
(1) Das Darlehen kann von dem Darlehensnehmer jederzeit gekündigt werden. Die Darlehensgeber können das Darlehen kündigen, wenn der Darlehensnehmer aus der ________ GmbH als Gesellschafter und/oder
[ENDE DER VORSCHAU]
Jetzt das vollständige Dokument lesen
Das vollständige Dokument "Darlehensvertrag bei GmbH-Gründung" können Sie nach dem Kauf sehen, als Word - Dokument (.docx) speichern und bearbeiten.
Garantiert keine Folgekosten. Zeitlich unbeschränkter Zugang zu allen Dokumenten. Kein Abo., weitere Infos
Preis zzgl. MwSt. Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden.
Sie haben bereits einen Zugang?
Bitte hier einloggen.
Nicht den passenden Vertrag gefunden?
Unsere Fachanwälte beraten Sie gern.
Schreiben Sie uns!
Liesegang & Partner stellt Ihnen Musterverträge, Vorlagen, AGB und Formulare für alle geschäftlichen Bereiche zur Verfügung. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie zur Vertragsgestaltung und vertreten Sie auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Verträge.