Darlehen
Zwischen
- nachfolgend Arbeitgeber genannt -
und
Herrn/Frau
- nachfolgend Arbeitnehmer genannt -
wird folgender
Darlehensvertrag
geschlossen:
§ 1 Darlehenshöhe
Die Firma gewährt dem Arbeitnehmer ein Darlehen in Höhe von EUR.
§ 2 Zinsen
(1) Das Darlehen ist mit % Jahreszins ab zu verzinsen.
(2) Die Zinsen werden jeweils vierteljährlich berechnet.
§ 3 Rückzahlung
(1) Das Darlehen ist in monatlichen Raten in Höhe von EUR zurückzuzahlen.
(2) Die Rückzahlung beginnt ab .
(3) Die Zinsen sind zusammen mit der auf die Errechnung folgende Rate zu zahlen.
(4) Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Rückzahlungsraten sowie die jeweils fälligen Zinsen mit den jeweiligen Vergütungsansprüchen des Arbeitnehmers zu verrechnen. Der Arbeitgeber wird den monatlichen Auszahlungsanspruch des Arbeitnehmers entsprechend kürzen.
§ 4 Kündigung/Beendigung des Darlehensvertrags
(1) Eine Kündigung des Darlehensvertrags ist nur aus wichtigem Grund möglich.
(2) Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, mit Ausnahme der betriebsbedingten Kündigung sowie der außerordentlichen Eigenkündigung des Arbeitnehmers, wird das Darlehen sofort fällig.
§ 5 Abtretung und Verpfändung
Es wird ein Abtretungs- und Verpfändungsverbot vereinbart.
§ 6 Sicherungsübereignung
(1) Zur Sicherung des Darlehens übereignet der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den PKW/das Kraftrad Marke , Typ , amtl. Kennz. , Fahrgestell Nr. . Der Fahrzeugbrief wird der Firma übergeben. Der Arbeitnehmer darf das Fahrzeug weiter nutzen. Er ist verpflichtet, weiterhin
[ENDE DER VORSCHAU]
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