Pfandrechtsüberlassung als Sicherheit für ein Darlehen
zwischen
____________
– nachfolgend Verpfänder genannt –
und
____________
– nachfolgend Pfandgläubiger genannt –
1. Der Pfandgläubiger hat Herrn ____________ am ____________ ein Darlehen in Höhe von € ____________ gewährt. Die Laufzeit des Darlehens beträgt ____________ Der Zinssatz beträgt ____________ % p.a.
2. Verpfänder und Pfandgläubiger sind sich darüber einig, dass dem Pfandgläubiger zur Sicherung seiner Ansprüche aus dem unter Ziff. 1. bezeichneten Darlehen ein Pfandrecht an der goldenen Armbanduhr der Marke: ____________, Typ: ____________, zustehen soll.
Die vorgenannte Armbanduhr wird nachstehend Pfandsache genannt.
3. Der Verpfänder versichert, dass die Pfandsache in seinem freien Eigentum steht. Er hat sie heute dem Pfandgläubiger übergeben. Der Pfandgläubiger bestätigt hierdurch deren Empfang.
4. Beide Parteien sind darüber einig, dass der Pfandgläubiger die Pfandsache in einem Schrankfach der ____________-Bank verwahrt. Die Kosten der Verwahrung übernimmt der Verpfänder.
5. Sobald sämtliche Forderungen des Pfandgläubigers aus dem in Ziff. 1. bezeichneten Darlehen erfüllt worden sind
[ENDE DER VORSCHAU]
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