Formulierungshilfe für die Information des Arbeitgebers nach
1. Bei Kündigung / Aufhebungsvertrag
Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieser Kündigung / Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich beim Arbeitsamt arbeitsuchend zu melden. Weiterhin sind Sie verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.
2. Bei zeitlich befristetem Arbeitsverhältnis: Hinweis im Vertrag
Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind Sie verpflichtet, sich 3 Monate vor Ablauf des Vertragsverhältnisses persönlich beim Arbeitsamt arbeitsuchend zu melden. Sofern dieses
[ENDE DER VORSCHAU]
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