AGB Garten- und Landschaftsbau

1. Grundsatz

1.1 Sämtliche gärtnerischen Arbeiten werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitäts-Grundsätzen des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V., Bonn, ausgeführt.

1.2 Neuanlagen und Überholungen der gärtnerischen Fläche erfolgen im Rahmen der allgemeinen Anweisung der jeweils für die Fläche etwa geltenden Verordnung (z.B. Friedhofsordnung), nach fachlichen Grundsätzen und - wenn nicht andere ausdrücklich vereinbart - nach den wohlverstandenen Gesichtspunkten sowie dem pflichtgemäßen Ermessen des Landschaftsgärtners.

2. Ausführung und Leistungsbeschreibung

2.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von dem Auftraggeber der Gärtnerei, nachstehend Auftragnehmer genannt, in Auftrag gegebenen Arbeiten, die zu den Leistungen gemäß Ziff. 2.2 gehören.

2.2 Die gärtnerischen Arbeiten des Auftragnehmers umfassen, je nach erteiltem Umfang des Auftrages, das Ausführen von Pflasterarbeiten, Einfassungen, Sandsteinmauerwerk, dauerelastische Verfugungen, Maurer- und Betonarbeiten jeglicher Art, Gestaltung von Teichen und Teichbau, Sichtmauerwerk und Klinkerarbeiten.

3. (Entfallen)

4. Leistungen und Lieferungen

4.1 Nur solche Leistungen und Lieferungen werden erbracht, die schriftlich vereinbart wurden.

4.2 Die gärtnerische Pflege umfasst: Säubern und Abräumen der Flächen; Freihalten von Unkraut; Schnitt der Pflanzen nach fachlichen Gesichtspunkten; Begießen und Düngen, soweit ortsüblich und fachlich erforderlich.

4.3 Herstellung und Lieferung von Blumensträußen und Gebinden erfolgen mit jahreszeitlich vorhandenen Blumen und gärtnerischen Materialien nach fachlichen Gesichtspunkten.

4.4 Jahreszeitliche Bepflanzungen und Pflanzungen von Dauergrün werden ausgeführt, wann und wie es die Natur, Witterung und daraus resultierender Arbeitsanfall gestatten bzw. erfordern.

5. Sonstige Arbeiten

Zu den vertraglichen Arbeiten gehören nicht folgende Leistungen, die bei 

[ENDE DER VORSCHAU]




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