Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonpumpen bzw. Betonfördergeräten
Allgemeines
Für die Vermietung unserer Betonpumpen gelten die nachstehenden Bedingungen - ausschließlich - und zwar auch dann, wenn der Besteller eigene Bedingungen übersandt hat.
Änderungen oder Zusätze bedürfen zu ihrer Gültigkeit immer schriftlicher Bestätigung.
Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Zusicherungen unserer Beauftragten gelten erst dann als angenommen bzw. als vereinbart, wenn wir die schriftliche Bestätigung erhalten haben.
Die Unterzeichnung unserer Auftrags- bzw. Lieferbestätigung gilt gleichzeitig als Anerkennung unserer Leistungs- und zahlungsbedingungen für die Vermietung von Betonpumpen bzw. Betonfördergeräten.
Bestellung bzw. Abrufe unserer Betonpumpen
Hierbei sind folgende Angaben erforderlich:
- voraussichtliche Einsatzzeit und Dauer des Einsatzes an der Baustelle
- die zu fördernde Betonmenge - Güte und Konsistenz
- Förderweite und Förderhöhe
- genaue Anschrift der Baustelle und des Bauteiles, Schwierigkeiten auf der Baustelle, Straßen- und Platzverhältnisse, Standfestigkeit des Bodens etc.
- Auftraggeber und Rechnungsempfänger
Auftragsausführung
Der Aufstellungsort der Betonpumpe muss von einem LKW mit einer Gesamtlast von 25 t bei jedem Wetter gefahrlos erreichbar sein, ggf. auch für eine entsprechende Mehrbelastung von Betonmischfahrzeugen. Der jeweilige Fahrer unseres Betonpumpenfahrzeuges ist berechtigt, im Einzelfalle, wenn ihm die Zuwegung bzw. vorgesehene Abpumpstelle zu gefährlich für das Fahrzeug, die Baustelle selbst oder sonstiges erscheint, die Weiterfahrt zur Abpumpstelle zu verweigern, ohne dass seitens des Auftraggebers irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Sollte unser Fahrer trotz Äußerung seiner Bedenken lediglich auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers oder dessen Vertreters an der Baustelle (Polier, Bauführer usw.) weiterfahren bzw. abpumpen, ist die Haftung für den dadurch entstehenden Schaden ausgeschlossen und wird, soweit Dritte betroffen sind, vom
[ENDE DER VORSCHAU]
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