Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrschulen, Empfehlung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V., München

Vom 26. November 2003. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V., München, hat am 9. Oktober 2003 die nachfolgend wiedergegebene Neufassung der Empfehlung "Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrschulen" nach § 22 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beim Bundeskartellamt angemeldet:

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. empfiehlt den ihr über ihre Mitgliedsorganisationen angeschlossenen Fahrschulen unverbindlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Widerruf der bisherigen Nummern 1, 2, 5, 6 und 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Beschluss vom 12. März 1993, AZ B2 - 7795 00 - BO - 14/93). Die Nummern 3, 4 und 7 bis einschließlich 11 werden weiterhin empfohlen.

Nummer 1 Bestandteil der Ausbildung

Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht.

Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.

Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrschülerausbildungsordnung, erteilt. Im Übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.

Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertrages.
Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach § 19 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung hinzuweisen.

Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrschüler die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erfüllt, so ist für die Leistungen der Fahrschule Nummer 6 anzuwenden.

Nummer 2 Entgelte, Preisaushang

Di 

[ENDE DER VORSCHAU]




Jetzt das vollständige Dokument lesen

Das vollständige Dokument "AGB Fahrschulen" können Sie nach dem Kauf sehen, als Word - Dokument (.docx) speichern und bearbeiten.

Zugang zu allen Dokumenten freischalten
99 EUR

Garantiert keine Folgekosten. Zeitlich unbeschränkter Zugang zu allen Dokumenten. Kein Abo., weitere Infos

Preis zzgl. MwSt. Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden.

 

Sie haben bereits einen Zugang?
Bitte hier einloggen.

Sie haben nicht den passenden Vertrag gefunden?

Nicht den passenden Vertrag gefunden?

Unsere Fachanwälte beraten Sie gern.

Schreiben Sie uns!




Liesegang & Partner stellt Ihnen Musterverträge, Vorlagen, AGB und Formulare für alle geschäftlichen Bereiche zur Verfügung. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie zur Vertragsgestaltung und vertreten Sie auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Verträge.