Videogrammlizenzvertrag

Zwischen

dem Lizenzgeber

und

dem Lizenznehmer

wird folgender Videogrammlizenzvertrag geschlossen:

 

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist der wie folgt beschriebene Film

– Titel:_______

– Charakteristik der Produktion:_______

– Sprachfassung: deutsch

– Filmhersteller:_______

– Drehbuch:_______

– Regie:_______

– Hauptdarsteller: X (garantiert), Y, Z (voraussichtlich)

– Spieldauer:_______

– Format:_______

 

§ 2 Rechtsübertragung

(1) Der Lizenzgeber überträgt auf den Lizenznehmer folgende Rechte an dem genannten Film:

– Gegenständlich: Das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Films in der § 1 genannten Sprachfassung als Video in allen Speicherformen. Das Verbreitungsrecht ist umfassend und bezieht sowohl den Verkauf wie die Vermietung ein.

– Räumlich: Die Rechtsübertragung gilt für Europa und erstreckt sich auf die Videogrammnutzung durch Fluggesellschaften mit Sitz im Lizenzgebiet, Schiffe mit entsprechender Nationalität sowie exterritorialen Einrichtungen der Länder des Lizenzterritoriums.

– Zeitlich: Die ausschließliche Auswertungslizenz beginnt nach Ablauf von 6 Monaten ab Beginn der Kinoauswertung des Films und endet am _______

(2) Der Lizenznehmer ist berechtigt, die bei Ablauf der ausschließlichen Auswertungslizenz noch vorhandenen Vervielfältigungsstücke für die Dauer weiterer 6 Monate nicht exklusiv und unter Beibehaltung der getroffenen Vergütungsvereinbarungen abzuverkaufen. Etwa dann noch vorhandene Vervielfältigungsstücke hat der Lizenznehmer zu vernichten, die Vernichtung ist dem Lizenzgeber durch Vorlage eines Vernichtungsprotokolls nachzuweisen. Das Vermietungsrecht erlischt mit dem Ende der ausschließlichen Auswertungslizenz endgültig.

(3) Der Lizenznehmer ist während der Dauer der ausschließlichen Auswertungslizenz berechtigt, durch Veröffentlichung von Filmausschnitten für die vertragsgegenständliche Filmverwertung in branchenüblicher Weise zu werben.

 

§ 3 

[ENDE DER VORSCHAU]




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