Filmmanuskriptvertrag
Zwischen
dem Autor (Verlag)
- nachstehend Autor genannt -
und
dem Filmproduzenten
wird folgende Vereinbarung getroffen:
§ 1 Gegenstand
Der Filmproduzent beauftragt den Autor mit der Erstellung eines Filmdrehbuchs für das Filmprojekt mit dem Arbeitstitel _______ (Bezeichnung). Grundlage des Filmdrehbuchs ist das nachfolgend genannte Werk: _______
§ 2 Ablieferung
Als Ablieferungstermin für die erste Fassung des Drehbuchs wird der _______ vereinbart.
Änderungs- und Ergänzungswünsche kann der Filmhersteller innerhalb von 4 Wochen seit Ablieferung des vollständigen Manuskripts äußern. Nach ergebnislosem Ablauf dieser Frist gilt das Manuskript als abgenommen.
§ 3 Rechtseinräumung
Der Autor räumt dem Filmproduzenten folgende Nutzungsrechte ein:
a) Das Recht, unter Verwendung des vom Autor hergestellten Drehbuchs einen Film in jeder beliebigen Sprache herzustellen, den Film in allen Sprachen zu synchronisieren und zu untertiteln;
b) die Vorführungsrechte (Theaterrechte), d. h. das Recht, das Filmwerk durch technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen, und zwar in allen derzeit bekannten und zukünftigen filmtechnischen Verfahren, Systemen und unabhängig davon, ob es sich um gewerbliche oder nichtgewerbliche Filmvorführungen handelt;
c) das Senderecht, d. h. das Recht, die auf der Grundlage des Werkes erstellte Produktion beliebig oft durch analoge und digitale Funksendungen wie Ton- und Fernsehrundfunk, Drahtfunk (Herz’sche Wellen, Laser, Microwellen etc.) oder ähnliche technische Einrichtungen ganz oder in Teilen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dieses gilt für alle Sendeverfahren (wie z. B. terrestrische Sender, Kabelfernsehen unter Einschluß der Kabelweitersendung und Satellitenfernsehen), unabhängig davon, welcher Art der technischen Bearbeitung (z. B. analog, digital) bzw. der technischen Fernsehausstrahlung (wie z. B. analoges, digitales, high definition TV etc.) gewählt wurde und wie das Rechtsverhältnis zum
[ENDE DER VORSCHAU]
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