Koproduktionsvertrag zwischen Filmherstellern
Anmerkung: Bei der Koproduktion schließen zwei oder mehr Filmemacher einen Vertrag über die gemeinsame Produktion und Auswertung eines Films. Nach dem Motto "Geteiltes Leid ist halbes Leid" ist im Gegensatz zur Eigenproduktion hier das finanzielle Risiko verteilt. Im besten Fall können die Filmemacher Förderungen unterschiedlicher Länder beantragen.
Filmhersteller A
und
Filmhersteller B
schließen folgenden
Koproduktionsvertrag:
Präambel
Filmhersteller A hat Vorarbeiten zur Herstellung eines Spielfilms erbracht, die bei Vertragsabschluss folgenden Stand erreicht haben:
– Drehbuchentwicklung
– (Vor-) Verhandlungen/Vertragsabschlüsse mit Filmschaffenden/Stabmitgliedern
– (Vor-) Verhandlungen/Vertragsabschlüsse zur Filmfinanzierung (Koproduktion, Sendeunternehmen, Filmförderung)
– (Vor-) Verhandlungen/Vertragsabschlüsse über die Vergabe von Filmauswertungsrechten.
Die Vertragsschließenden sind übereingekommen, die Weiterentwicklung bis zur Fertigstellung des Films sowie dessen Auswertung im Rahmen dieses Koproduktionsvertrages gemeinsam durchzuführen.
§ 1 Zusammenarbeit
Filmhersteller A und Filmhersteller B arbeiten bei der Herstellung und Auswertung des Films mit dem Arbeitstitel _______ zusammen.
§ 2 Festlegung des Films
Der Film wird in technischer, wirtschaftlicher und künstlerischer Hinsicht wie folgt festgelegt:
Produktionsnummer:
Laufzeit (24 Bilder/sec.): ca. _______ Min.
Längentoleranz: +/– _______%
Aufzeichnungsmaterial: _______ mm Negativ/Positiv
Aufzeichnungsverfahren:
Tonspurqualität:
Produktionsstätte:
Vorgesehener Drehbeginn:
Drehende:
Fertigstellung der Produktion:
Drehbuch, gegebenenfalls andere zu verfilmende vorbestehende Werke:
Regisseur:
Hauptdarsteller: X (garantiert), Y, Z (voraussichtlich)
Charakteristik der Produktion:
§ 3 Produktionskostenbudget, Beiträge
(1) Die Gesamtherstellungskosten des Films ergeben sich aus der zur Anlage dieses Vertrages genommenen Budgetaufstellung
[ENDE DER VORSCHAU]
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