Zeitschrift als Vereinsorgan

Zwischen

 

________

(nachstehend Verein genannt)

und

_____________

 

(nachstehend Verlag genannt)

 

ist heute folgendes vereinbart worden:

 

§ 1 Vertragsgegenstand

 

(1) Die Zeitschrift des Vereins

 

"Praxis der Sozialstation

- Organ des Vereins für Sozialhilfe e. V. -"

 

erscheint ab Jahreswechsel 20_______/20_______ im Verlag.

 

(2) Zu diesem Zeitpunkt endet der Vertrag des Vereins mit dem bisher tätigen Verlag R. Der Verein steht dafür ein, daß das Erscheinen der Zeitschrift im Verlag durch Rechte und Ansprüche, die dem Verlag R. etwa noch gegen den Verein zustehen, nicht behindert wird.

 

 

§ 2 Aufgaben des Verlags

 

(1) Der Verlag übernimmt die Herstellung und den Vertrieb der Zeitschrift auf eigene Kosten. Er bestimmt - unter Aufrechterhaltung mindestens des bisherigen Standards - ihren Umfang und ihre Ausstattung, wird dabei jedoch die Wünsche des Vereins angemessen berücksichtigen.

(2) Der Verlag stellt sicher, daß die Zeitschrift am 10. eines jeden Monats beim Postzeitungsvertrieb zur Auslieferung vorliegt.

(3) Die Höhe der Druckauflage bestimmt der Verlag. Sie beträgt jedoch mindestens das Anderthalbfache der Zahl der Abonnenten des Vormonats.

 

(4) Die Aquisition von Anzeigen und deren Plazierung in der Zeitschrift sind Sache des Verlages. Eine Textseite darf jedoch nicht mehr als ein Drittel Anzeigen enthalten.

(5) Der Verlag wirbt in mindestens branchenüblicher Weise für den Bezug der Zeitschrift. Einmal jährlich führt er eine Direktwerbung bei mindestens den Mitgliedern des Vereins durch.

 

 

§ 3 Aufgaben des Vereins

 

(1) Der Verein liefert dem Verlag bis zum 23. eines jeden Monats mindestens eine, höchstens zwei Textseiten (6 Schreibmaschinenseiten à 1800 Anschläge) mit Verbandsnachrichten, Verlautbarungen des Vorstandes per Email. Überschreitungen des Umfangs aus aktuellem Anlaß (z. B. Jahreshauptversammlung) sind zulässig, sollen jedoch rechtzeitig vorher angekündigt werden.

(2) Der Verein wirbt bei seinen Mitgliedern und bei 

[ENDE DER VORSCHAU]




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