Schriftleitervertrag
Zwischen
________
(nachstehend "Schriftleiter" genannt)
und
________
(nachstehend "Verlag" genannt)
ist heute folgendes vereinbart worden:
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Verlag als Inhaber aller Rechte beauftragt die eingangs genannten Personen mit der Schriftleitung der monatlich erscheinenden Zeitschrift
_______________
(2) Die presserechtliche Verantwortung tragen die Schriftleiter gemeinsam.
§ 2 Aufgaben der Schriftleitung
(1) Die Schriftleiter führen die bisherige Konzeption der Zeitschrift fort. Änderungen bedürfen der Einwilligung des Verlages.
(2) Die Schriftleiter entwickeln gemeinsam das Programm für die einzelnen Hefte der Zeitschrift. Sie verhandeln mit geeigneten Autoren, prüfen und redigieren eingehende Beiträge und entscheiden über deren Annahme. Sie lesen die Fahnenkorrekturen für den redaktionellen Teil und überprüfen die von den Beitragsverfassern gelesenen Fahnenkorrekturen.
(3) Das bis auf den Nachrichtenteil vollständige Manuskript eines jeden Heftes wird dem Verlag von den Schriftleitern spätestens 6 Wochen vor dem Erscheinungstermin einseitig mit der Maschine geschrieben/auf Disketten des Systems _______ vorgelegt. Der Verlag sorgt dafür, daß die Druckfahnen spätestens 2 Wochen darauf bei den Beitragsverfassern und - redaktioneller Teil - bei den Schriftleitern eintreffen. Die Schriftleiter legen dem Verlag die korrigierten Fahnenabzüge, vervollständigt um den Nachrichtenteil, spätestens 2 Wochen vor dem Erscheinungstermin vor. Ein Beitrag, der nicht rechtzeitig von seinem Verfasser korrigiert wurde, wird von den Schriftleitern korrigiert.
(4) Enthalten einzelne Beiträge Bildmaterial oder ist eine Bebilderung im redaktionellen Teil vorgesehen, so legen die Schriftleiter dem Verlag die Bildvorlagen unverzüglich nach Annahme des Beitrages bzw. nach ihrer Auswahl für den redaktionellen Teil vor. Der Verlag bemüht sich um den Erwerb der für den Abdruck erforderlichen Rechte. Ist der Rechtserwerb nicht oder nur
[ENDE DER VORSCHAU]
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