Übersetzervertrag
Zwischen
_________
(nachstehend Übersetzer genannt),
und
_________
(nachstehend Verlag genannt),
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Dieser Vertrag betrifft die deutsche Übersetzung des Werkes
__________
von ____, dessen englische Originalausgabe im Verlag ______ erschienen ist. Der Verlag ist Inhaber des deutschsprachigen Verlagsrechts/für die Bundesrepublik Deutschland/Österreich/Schweiz.
(2) Der deutsche Titel des Werkes wird lauten:
____________
Der endgültige Titel wird in Abstimmung zwischen Übersetzer und Verlag festgelegt, wobei der Übersetzer dem Stichentscheid des Verlages zu widersprechen berechtigt ist, soweit sein Persönlichkeitsrecht verletzt würde.
(3) Der Übersetzer verpflichtet sich, das Werk ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige Veränderungen persönlich zu übertragen und die ihm vom Verlag etwa gegebenen schriftlichen Hinweise zu beachten. Die Anfertigung der Übersetzung durch Dritte bedarf der Zustimmung des Verlags.
(4) Soweit es sich nicht um die Übersetzung als solche handelt, ist es Sache des Verlags, auf die Wahrung der Rechte Dritter zu achten. Der Übersetzer weist den Verlag jedoch auf alle ihm bekannten Rechte hin, die mit dem übersetzten Werk verletzt werden könnten (z. B. Persönlichkeits-, Zitat- und Bildrechte).
(5) Der Verlag überläßt dem Übersetzer ein Exemplar der Originalausgabe und stellt ihm folgende Arbeitsmittel leihweise zur Verfügung:
_______
§ 2 Rechtseinräumungen
(1) Der Übersetzer überträgt dem Verlag räumlich unbeschränkt für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) der Übersetzung für alle Ausgaben und Auflagen ohne Stückzahlbegrenzung.
Sollte in irgendeinem Lande der Welt die gesetzliche Schutzfrist in Zukunft verlängert werden, so gilt dieser Vertrag in jenem Lande auch für den Verlängerungszeitraum.
(2) Der Übersetzer räumt dem Verlag für die Dauer des Hauptrechts
[ENDE DER VORSCHAU]
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