Herausgebervertrag für Zeitschriften

Zwischen

________

(nachstehend "Herausgeber" genannt)

und

________

(nachstehend "Verlag" genannt)

wird folgender Vertrag geschlossen:

 

§ 1 Vertragsgegenstand

 

(1) Der Verlag als Inhaber aller Rechte beauftragt die eingangs genannten Herren mit der Herausgeberschaft an der Zeitschrift

 

____________

die monatlich erscheint.

 

(2) Die Herausgeber und die Verlagsredaktion bilden gemeinsam das Schriftleitungsteam der Zeitschrift.

(3) Die presserechtliche Verantwortung liegt bei der Verlagsredaktion.

 

 

§ 2 Art der Zusammenarbeit

 

(1) Die Herausgeber entwickeln gemeinsam mit der Verlagsredaktion das Programm für die einzelnen Hefte der Zeitschrift.

(2) Die Herausgeber verhandeln mit geeigneten Autoren und prüfen eingehende Manuskripte und Bildvorlagen.

(3) Sie übernehmen auf Wunsch eines Beitragsverfassers oder der Verlagsredaktion die nochmalige Durchsicht der Druckfahnen, nachdem diese von den Beitragsverfassern korrigiert worden sind.

(4) Die Verlagsredaktion übernimmt das Lektorat und sorgt für den Erwerb der zur Nutzung der Bildvorlagen erforderlichen Rechte.

 

(5) Das Schriftleitungsteam entscheidet einvernehmlich über den Inhalt der Hefte, insbesondere über die Annahme der Beiträge. Zu diesem Zweck tritt es nach Bedarf zusammen. Die dabei anfallenden Unkosten trägt - im Rahmen der Bundesreisekostenordnung in ihrer jeweiligen Fassung - der Verlag.

(6) Einzelheiten können in einer Geschäftsordnung geregelt werden.

 

 

§ 3 Rechte der Herausgeber und Rechte Dritter

 

(1) Soweit die Herausgeber im Rahmen ihrer vertraglichen Tätigkeit schöpferische Leistungen erbringen sollten, die urheberrechtlich geschützt sind, gelten die Nutzungsrechte daran als dem Verlag in dem Umfang eingeräumt, in dem er für die betriebliche Auswertung dieser Leistungen erforderlich ist. Das gilt nicht, soweit die Herausgeber selbst als Beitragsverfasser tätig werden; insoweit gilt, wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden, die gesetzliche Regelung.

 

(2) 

[ENDE DER VORSCHAU]




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